1. In geschlossenen Räumen dürfen künftig nur noch sechs Erwachsene beisammen sein, im Freien zwölf. Was bedeutet das für die Gastronomie?

Es dürfen nicht mehr als sechs erwachsene Personen (bisher zehn) an einem Tisch sitzen, zuzüglich minderjähriger Kinder. Der Mindestabstand von einem Meter darf innerhalb der Gruppe unterschritten werden. Größere Zusammenkünfte müssten als Veranstaltung angezeigt werden.

2. Welche Strafen drohen?

Bis zu 30.000 Euro im kommerziellen, bis zu 1400 Euro im nicht-kommerziellen Bereich, etwa bei Zusammenkünften im Vereinslokal. Die Polizei zeigt Übertretungen an, die Verwaltungsbehörde prüft und legt die Strafhöhe fest. Wegen der Ausnahme für den privaten Wohnbereich im Covid-Maßnahmengesetz gibt es weiterhin keine Handhabe gegen „Corona-Partys“. Die Regierung ruft aber dazu auf, diese zu unterlassen.

3. Was bedeutet das für Hochzeiten oder Vereinslokale?

Die Sechs-Personen-Regelung gelte in allen Innenräumen. Diese Maßnahme umfasst alle Zusammenkünfte von Gruppen, auch Hochzeiten, Geburtstags- oder Weihnachtsfeiern. Für Vereinslokale gelten ebenfalls dieselben Regeln. Sinnvollerweise wird man auch bei Zusammenkünften von Jugendgruppen diese Regel befolgen, auch wenn explizit nur von Erwachsenen die Rede ist.

4. Was bedeuten die Regeln bei privaten Zusammenkünften, etwa Allerheiligen?

Die Regeln gelten auch für den privaten Bereich, dort sind es allerdings „Empfehlungen“, weil kraft Gesetz für Zusammenkünfte im privaten Raum keine Strafen verhängt werden können. Die Regierung appelliert dennoch, von Zusammenkünften Abstand zu nehmen. Die Polizei darf, wenn sie etwa von Nachbarn alarmiert wird, nur bei Lärmbeschränkung einschreiten. Für das Sammeln von Süßigkeiten zu Halloween gibt es keine gesonderte Regel, sondern es gilt die 12-Personen-Regel im Freien.

5. Gibt es nun eine Maskenpflicht im Freien?

Nein. Man geht davon aus, dass im Freien der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann und auch eingehalten wird. Auf regionaler Ebene kann mit schärferen Maßnahmen gegengesteuert werden, etwa mit Maskenpflicht für belebte Orte.

6. Gilt die Sechs-Personen-Regel auch für die Tanzschule oder den Yogakurs?

Ja, alle Gruppenkurse dürfen nur sechs Personen in geschlossenen Räumen bzw. zwölf Personen im Freien umfassen. Sportstätten wie Schwimmbäder oder Fitnessstudios bleiben vorerst geöffnet, Kurse innerhalb dieser Sportstätten sind jedoch ebenfalls an diese Höchstgrenze für die Zahl der Teilnehmer gebunden.

7. Ändern sich die Regeln für Kulturveranstaltungen? 

Es gibt eine Anzeigepflicht bei der Gesundheitsbehörde. Die Kapazitätsgrenze liegt nun bei 1000 Indoor, es gibt keine Buffets mehr und Masken sind auch während der Vorstellung zu tragen. Das hat keine dramatischen Folgen: Die Maskenpflicht am Platz hatten einige Veranstalter bereits, die anderen haben das Aufbehalten empfohlen. Buffets hatten ganz wenige Häuser geöffnet. Und nur Wiener Staatsoper und Konzerthaus liegen bei der Kapazität leicht über 1000 und müssen ihre Pläne adaptieren.