Eine 74-Jährige hat im März zwei Kanister Benzin besorgt und in ihr Auto gestellt. Als ihr Sohn einstieg, stieg sie wieder aus und soll mit einem Feuerzeug einen Brand entfacht haben. Der Mann konnte gerade noch aus dem Fahrzeug springen. Am heutigen Mittwoch steht die Brandlegerin im Grazer Straflandesgericht vor einem Geschworenensenat. Weil sie als nicht zurechnungsfähig eingestuft wurde, beantragte der Ankläger die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Geschworenen sprachen sich am Nachmittag für ebendiese Einweisung aus.

"Sie hat sich seit Anfang 2019 von ihrem Sohn verfolgt gefühlt", beschrieb Staatsanwalt Arnulf Rumpold die Situation. Der Sohn seinerseits hatte so sehr Angst vor der Mutter gehabt, dass er ihr nicht einmal seine Adresse sagte. Heuer im März trafen sich die beiden, um zu einer Verlassenschaftsverhandlung zu fahren. Der Ehemann der Betroffenen hatte einige Monate zuvor Selbstmord begangen.

"Feuer, Feuer!"

Vor der Fahrt kaufte die 74-Jährige zwei Kanister und füllte sie laut Staatsanwaltschaft an einer Tankstelle mit Benzin. Sobald der Sohn eingestiegen war, stieg die Mutter wieder aus und setzte mit einem Stabfeuerzeug das Benzin im Kanister in Brand. "Die Flammen schossen nach vorne, der Mann schrie 'Feuer, Feuer' und sprang aus dem Auto", erzählte der Staatsanwalt. Nach Angaben des Sachverständigen entzündete sich das Benzin derart schnell, dass der Sohn keine Chance gehabt hätte, wenn er schon angegurtet gewesen wäre.

"Sie wollten Ihren Sohn töten?", fragte Richter Andreas Lenz die Frau. "Ich habe meiner Aussage nichts hinzuzufügen", antwortete die Betroffene. Bei einer der ersten Einvernahmen hatte sie angegeben: "Ich habe den Brand absichtlich gelegt und hatte das schon länger im Kopf." Der Richter wollte wissen, ob eine Schenkung an den Sohn durch den Mann der Grund für den Hass gewesen sei. "Nein", kam die tonlose Antwort. "Sondern?", hakte der Richter nach. "Kann ich nicht beantworten."

"Abartigkeit höheren Grades"

"Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft vor?", wollte der Vorsitzende wissen. "Verurteilung", lautete die Antwort. Dann meinte die 74-Jährige: "Ich bin froh, dass ihm nichts passiert ist." - "Ja, heute", relativierte der Richter. Der psychiatrische Sachverständige stufte die Frau als nicht zurechnungsfähig ein. Sie leide an einer wahnhaften Störung, an einer "geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades" so der Gutachter. Sie hatte bei der Untersuchung angegeben, sie habe auf eine Explosion und einen "Sekundentod" ihres Sohnes gehofft.