Nach dem tödlichen Absturz eines Sechsjährigen von der Drachenwand in St. Lorenz am Mondsee (Bezirk Vöcklabruck) Ende Februar hat die Staatsanwaltschaft Wels Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung gegen die Mutter erhoben. "Das Kind war nicht durchgehend fachmännisch gesichert", bestätigte Staatsanwaltschaftssprecher Christoph Weber einen Bericht der "Kronen Zeitung" am Dienstag.

Die vierköpfige Gruppe aus Tschechien - Sohn, Mutter, ihr Lebensgefährte sowie ein Freund - hätte die Tour eigentlich nicht machen sollen, lautet der Verdacht. Der schwierige Kletterstieg sei "von Haus aus nicht für Kinder geeignet", sagte Weber. Dennoch habe die Frau mit 18-jähriger Klettererfahrung den Sohn mitgenommen. Schon der Aufstieg habe mit gut sechs Stunden dreimal so lange wie üblich gedauert, geht aus den Ermittlungen hervor.

In der Dunkelheit kam es zum Unglück

Beim Abstieg im Bereich einer Schlucht - dem sogenannten Saugraben - war es in Dunkelheit dann zu dem Unglück gekommen. Als die vier gerade ein Stück mit Leitern absolviert hatten, rutschte der Bub offenbar auf. Er stürzte über abschüssiges, felsdurchsetztes Gelände 60 bis 70 Meter in die Tiefe. Für ihn kam jede Hilfe zu spät.

Die Staatsanwaltschaft hat nun einen Strafantrag wegen grob fahrlässiger Tötung gegen die 42-Jährige beim Landesgericht Wels eingebracht. So soll sie etwa dem Sohn trotz Dunkelheit keine Stirnlampe aufgesetzt haben, auch ihre hatte sie anscheinend nicht eingeschaltet. "Der Bub dürfte gegen 18.20 Uhr auf dem schmalen Weg ins Leere getreten bzw. weggerutscht und in die Tiefe gestürzt sein", meinte der Staatsanwalt. Im Falle einer Verurteilung drohen der Frau bis zu drei Jahre Haft.