Dass die Mitglieder des Ibiza-Untersuchungsausschusses vor Beginn ihrer Befragungen am Donnerstag das gesamte Material zu sehen bekommen, ist unwahrscheinlich. Zuvor müssen noch rechtliche Fragen geklärt werden. Verletzt die Weitergabe des Materials möglicherweise Persönlichkeitsrechte? Könnte die Bekanntmachung die Ermittlungen der Justiz behindern?

Zudem ist laut Innenministerium die Qualität der Aufnahmen so mangelhaft, dass sie einer technischen Bearbeitung bedürfen. Die ist derzeit ebenso im Gange wie die Verschriftlichung des Materials, die frühestens am Sonntag, eventuell auch erst kommende Woche, fertig sein sollte.

Wer ist wofür zuständig?

Was die ministerielle Zuständigkeit für die Weitergabe und deren rechtliche Prüfung betrifft, herrscht Uneinigkeit. Das Innenministerium sieht die Justiz am Zug, das Justizministerium sieht das umgekehrt. Man habe das Innenministerium bereits am 29. Jänner aufgefordert, alle relevanten Materialien zum Thema an den Ausschuss weiterzuleiten.

Damals hatte die im Innenministerium angesiedelte, aber im Auftrag der Staatsanwaltschaft ermittelnde Soko Ibiza zwar das gesamte Video noch nicht, die Aufforderung gelte aber natürlich auch für dieses.

Auch die heikle Frage der Prüfung, ob eventuell Persönlichkeitsrechte verletzt werden könnten, schieben die Ministerien hin und her. Das Innenministerium beruft sich auf Karl Nehammers Vorgänger Wolfgang Peschorn, der das Justizministerium für zuständig hält.

Heute Ministertreffen

Das Justizministerium will nur die eventuelle Gefährdung der Ermittlungen durch die Weitergabe des Materials an den U-Ausschuss prüfen. Dazu aber benötige man das Material. Zur Klärung der Streitfragen haben Justizministerin Alma Zadic und Innenminister Karl Nehammer für heute ein Gespräch vereinbart.

Gegen die Weiterleitung sprach sich übrigens das Team Strache aus, die neue Partei des Protagonisten des Videos. Zuerst müsse es der Beschuldigte sehen können.