Die Bundesländer gehen höchst unterschiedlich mit den während des Corona-Lockdowns verhängten Strafen für Privatbesuche um, ergab ein APA-Rundruf. Wien und Niederösterreich sprechen von Rückzahlung. Vorarlberg und Salzburg haben das Problem nicht, Tirol sieht den Bund am Zug. Das Gesundheitsministerium denkt aber nicht an einen Einlass.

Aufs Tapet kam die Frage, weil das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich eine Strafe von 600 Euro für einen Privatbesuch aufhob, mit der Begründung, dass der "Aufenthalt in privaten Räumen" nie untersagt gewesen sei. Das Land - wo insgesamt 2.000 Anzeigen zum COVID-19-Maßnahmengesetz eingelangt sind - kündigte umgehend an, alle Strafen bei gleich gelagerten Sachverhalten zurückzuzahlen. Wer sich zu Unrecht belangt fühlt, kann sich an die zuständige Behörde wenden. Bei künftigen Beurteilungen werde die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Berücksichtigung finden, teilte das Land mit.

Situation in Wien

Wien stellte zwar keine solche Generallösung in Aussicht, ließ aber wissen, dass eine Strafe zurückgenommen werden könne, wenn mit der strittigen Verordnung des Gesundheitsministers die Rechtsgrundlage nicht halte.

Nach derzeitigem Stand nicht mit dieser Frage konfrontiert ist der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Bisher ist kein Antrag eingelangt, der sich speziell gegen eine für einen Privatbesuch verhängte Strafe wendet. Dem Gerichtshof liegen derzeit etwa 70 Fälle mit Fragen betreffend die Corona-Gesetze bzw. Verordnungen vor, bis Mitte Juli ist mit einer Reihe von Entscheidungen zu rechnen.

Salzburg und Vorarlberg müssen nicht überlegen, wie sie auf die niederösterreichische Entscheidung reagieren. Denn Vorarlberg hat "die Strafabteilungen schon früh angewiesen, bei Privatbesuchen keine Strafen zu verhängen", hieß es im Amt der Vorarlberger Landesregierung auf APA-Anfrage: "Uns sind auch keine solchen Fälle bekannt." Ebenso in Salzburg: Dort genoss die Polizei in den vergangenen Wochen den Ruf, bei Verstößen gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz recht zurückhaltend gehandelt zu haben. Das spiegelt sich bei den Strafen für Privatbesuche wider: "Wir haben in Salzburg keinen solchen Fall", teilte eine Sprecherin des Landes mit. Auch beim Landesverwaltungsgericht sei keine solche Beschwerde anhängig, die Frage der Rückzahlungen stelle sich damit nicht.

Insgesamt hat die Polizei in Salzburg bis zum 19. Mai genau 1.551 Anzeigen und 154 Organmandate wegen Missachtung der Covid-Maßnahmen ausgestellt - Tendenz zuletzt stark rückläufig. "Der Großteil der Ahndungen ist dabei mit anderen Delikten zusammengefallen", sagte Polizeisprecher Hans Wolfgruber zur APA - etwa mit Lärmerregung oder Cannabiskonsum. "Es hat sich also vielfach nicht per se um Covid-Übertretungen gehandelt."

Am Kärntner Landesverwaltungsgericht waren mit Stand Mittwoch noch keine Beschwerden zu den Coronagesetzen anhängig. Die Fristen laufen noch, die Verfahren liegen also noch bei Bezirkshauptmannschaften und Magistraten. Die Nachfrage dort zeigte, dass selbst innerhalb eines Bundeslandes unterschiedlich vorgegangen wurde.

Im Bezirk Villach geht man davon aus, dass die Strafen halten werden. Denn: Man habe nur das Betreten öffentlichen Raums ohne berechtigten Grund angezeigt - nicht den Privatbesuch selbst. In Klagenfurt gibt es bisher rund 650 Strafanzeigen, die mittels Strafverfügung geahndet wurden, darunter auch ähnliche Sachverhalte wie jener in Niederösterreich. Gegen einige wurden Einsprüche eingebracht. Man werde bei der Beurteilung die Entscheidung des NÖ Landesverwaltungsgerichtes als Grundlage heranziehen, allerdings sei das natürlich eine Einzelfallentscheidung ohne bindende Wirkung.

In der Steiermark waren Strafen für Privatbesuche nach Auskunft des Landes "bisher kein Thema". Zuständig seien die Bezirkshauptmannschaften. Nun wolle man bei diesen erheben, um wie viele Strafen es überhaupt in der Steiermark geht. Vorerst keine Informationen gab es aus Oberösterreich.

Das Land Tirol, in dem bis Ende April etwa 4.000 Anzeigen und 400 Organmandate ausgestellt wurden, sah indes den Bund am Zug. "Bezüglich der Rückerstattung von bereits getätigten Strafzahlungen wird aufgrund der Verantwortung des Bundes (Bundesverordnung) davon ausgegangen, dass es hierfür eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise geben wird", hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

In Tirol herrschten aufgrund der strengeren Quarantäneverordnung, die bis zum 6. April in Kraft war, andere Bedingungen. Zwischen 15. März und 6. April war das Verlassen des eigenen Wohnsitzes grundsätzlich untersagt. Bis zur Aufhebung der österreichweiten Ausgangsbeschränkungen am 30. April galt dann die Bundesverordnung auch für Tirol. In dieser Zeit wurden laut Land Tirol Strafen aufgrund privater Besuche "nur in einigen wenigen Fällen" ausgesprochen. Die hier zuständigen Bezirkshauptmannschaften "gingen dabei von sich aus der Rechtmäßigkeiten jeder einzelnen Strafe nochmals nach". Eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht sei jedem möglich gewesen, der sich "zu Unrecht bestraft fühlte".