Im Rechtsstreit nach einer tödlichen Kuhattacke im Tiroler Pinnistal im Jahr 2014 hat der OGH vor einer Woche die Teilschuld von Landwirt und Hundehalterin bestätigt. Für Almbauern wirft das Versicherungsfragen auf. In Oberösterreich war bereits nach dem erstinstanzlichen Urteil die bestehende Wege-Erhalter-Haftpflichtversicherung explizit auf "Schadensfälle durch Weidevieh" ausgedehnt worden. Die Kosten für diese Ausweitung trägt das Land.

Haftpflichtschutz

Nun wurde darüber hinaus eine Versicherung vom Oberösterreichischen Almverein bei der OÖ. Versicherung abgeschlossen, die einen Haftpflichtschutz von 2,5 Mio. Euro pro Versicherungsfall ergänzend zur landwirtschaftlichen Haftpflicht am Hof des Almbauern beinhaltet. Versichert sind die jeweiligen Tierhalter - also jene, die das Weidevieh betreuen - unabhängig davon, wer dessen Eigentümer ist. Das ist von Bedeutung, da auf den Almen meist Tiere von mehreren Betrieben gehalten werden und die Betreuung oft nicht durch die Eigentümer des Viehs erfolgt.

Die Versicherung übernimmt die Kosten für Anwalt, Gericht und Sachverständige sowie allfällige Schadenersatz- bzw. Schmerzensgeldzahlungen. Versichert sind die Mitglieder des OÖ Almvereins mit ihren Almen und Heimweiden, egal ob diese in Oberösterreich oder einem angrenzenden Bundesland liegen.