Im Burgenland wird der Zutritt zu Seebädern am Neusiedler See beschränkt. Nachdem bis nach Ostern bereits ein Betretungsverbot gegolten hatte, tritt am Donnerstag eine neue Verordnung in Kraft. Demnach dürfen die Bäder nur von Besitzern der Seehütten, von Fischern und zur regionalen Naherholung betreten werden, teilte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Mittwoch mit.

Nur Personen, die ihren Wohnsitz im Umkreis von 15 Kilometern haben, dürfen zum Erholungsgebiet anreisen, betonte Doskozil. Ausnahmen können von der Bezirksverwaltungsbehörde gewährt werden. Diese Maßnahme sei notwendig, weil der Neusiedler See gerade in den Frühlingsmonaten ein beliebtes Tagesausflugsziel darstelle.

Auch während der Coronakrise seien viele Menschen aus anderen Bundesländern angereist. Das habe zu Beschwerden und Anzeigen geführt, weil der gesetzlich vorgegebene Abstand teilweise nicht mehr eingehalten werden konnte. Mit den neuen Beschränkungen wolle man solche Risikosituationen vermeiden und die Gesundheit der betroffenen Personen schützen, so Doskozil.

Im Interview mit der Wiener Gratiszeitung "Heute" meinte Doskozil:  "Der Neusiedler See ist gerade in den Frühlingsmonaten ein beliebtes Tagesausflugsziel, was selbst während der Coronavirus-Krise dazu geführt hat, dass viele Menschen aus anderen Bundesländern an den See reisten – einer der Gründe dafür dürfte auch die Sperre der Bundesgärten in Wien gewesen sein." Dies führte zu Beschwerden und Anzeigen, weil der gesetzlich vorgegebene Abstand teilweise nicht mehr eingehalten werden konnte.

Um solche Risikosituationen zu vermeiden und die Gesundheit der betroffenen Personen zu schützen, werde eine  neue Verordnung in Kraft treten: "Der Zugang zu Seebädern ist demnach ausschließlich für die Besitzer der Seehütten, für Fischer und zur regionalen Naherholung erlaubt. So wird gesetzlich geregelt, dass zum Zwecke der Naherholung nur Personen anreisen dürfen, die ihren Wohnsitz im Umkreis von 15 km zum Erholungsgebiet haben."