Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hat in der Nacht auf Freitag die erwartete Verordnung über die Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen bis Ende April veröffentlicht. Außerdem wird darin eine Maskenpflicht bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ab kommenden Dienstag geregelt. Neben Begräbnissen sollen künftig auch Hochzeiten nur im engsten Familienkreis stattfinden.

Aktuell müssen Mund-Nasen-Masken nur beim Einkauf in Supermärkten getragen werden - und auch da nur, wenn der Supermarkt welche anbietet. Ab Dienstag nach Ostern müssen sie auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und generell beim Einkauf getragen werden. Alternativ kann auch ein Schal oder eine andere "Barriere gegen Tröpfcheninfektion" über Mund und Nase gezogen werden. Ausgenommen sind nur Kinder bis 6. Zudem ist auch in Öffis ein Abstand von mindestens einem Meter von anderen Fahrgästen einzuhalten.

Neu dazu kommt nun auch eine Regelung für Fahrgemeinschaften zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben: Diese sind nur mit Maske und ein Meter Abstand zulässig. Für eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz braucht es der Verordnung zufolge Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - sofern die Schutzmasken nicht (wie im Handel) ohnehin vorgeschrieben sind.

Apropos: Das "Betreten öffentlicher Orte" bleibt weiterhin verboten. Zu den fünf Ausnahmen (Notfall, Betreuung und Hilfe, Deckung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, Arbeit und der Bewegung im Freien alleine oder mit Mitbewohnern) kommt nun aber eine weitere dazu: Nämlich das Einkaufen bzw. die Inanspruchnahme jener Dienstleistungen, die bereits wieder angeboten werden dürfen.

Und schließlich legt die Verordnung auch fest, dass als "notwendiges Grundbedürfnis" auch Hochzeiten (und wie bisher schon Begräbnisse) gelten und daher eine Ausnahme vom allgemeinen Ausgangsverbot rechtfertigen. Beides aber nur im "engen familiären Kreis".

In einer behördlichen Klarstellung wird nun freilich festgehalten, dass es auf das Vorhandensein einer Lebensgemeinschaft oder einer leiblichen Verwandtschaft nicht ankomme. Gemeint ist mit dem engsten Kreis "jede exklusive Solidargemeinschaft zwischen zwei oder mehr Personen (= individuell und nachvollziehbar begründbares besonderes Naheverhältnis), die auf relative Dauer ausgerichtet ist".

Die Maßnahmen der Regierung gegen die Ausbreitung des Coronavirus rufen unterdessen zunehmend Kritiker auf den Plan. Beim Verfassungsgerichtshof sind mittlerweile schon 20 Anträge gegen die betreffenden Gesetze und Verordnungen eingelangt, gab die Pressestelle am Freitag auf Anfrage der APA bekannt. Am Mittwoch waren es erst sechs. Alle diese Anträge werden "unverzüglich in Behandlung genommen".

Bis zur Entscheidung dürfte - hoffentlich - ein guter Teil der Maßnahmen nicht mehr in Kraft sein. Die nächste Session des Verfassungsgerichtshofes findet, wie alle Jahre, im Juni statt.

Der Gerichtshof hat, wie alle öffentlichen Institutionen und Behörden, seine Arbeitsweise den COVID-19-Maßnahmen angepasst. Die Mitarbeiter arbeiten weitgehend im Homeoffice, sie kommen nur für Tätigkeiten, die zwingend dort erledigt werden müssen, in das Gebäude an der Wiener Freyung. Die 14 Verfassungsrichter treffen dort ohnehin nur bei den Sessionen zusammen.