Wie sind Aktivitäten im Freien gesetzlich geregelt?

In der Covid-19-Maßnahmenverordnung (Fassung vom 20. März) steht: „Das Betreten öffentlicher Orte (ist) verboten. Ausgenommen (...) sind Betretungen, wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen. Gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.“

Was heißt das für Spaziergänger? Werden Parks geschlossen?

Grundsätzlich entscheidet jede Gemeinde, ob sie Parks und Spielplätze schließt. Wien sperrte etwa kleinere Parks, der Stadtpark bleibt geöffnet. Wie Klagenfurt lässt auch Graz Parks bewusst offen.
Spielplätze sind in Graz gesperrt.

Regel: nur mit Personen aus dem Haushalt gemeinsam, zu allen anderen Abstand halten. Die Wiener Polizei, die vom Auto aus per Lautsprecher informiert, präzisiert: „Ausgedehnte Familienausflüge, Picknicks, Radtouren behindern die behördlichen Versuche, Covid-19 wirksam einzudämmen. Herumstehen und Herumsitzen in Gruppen ist nicht gestattet.“

Darf ich mit Öffis zum Ausflugsziel fahren?

Nein! Das Auto darf man zur Anreise zum Spaziergang oder Luftschnappen verwenden, aber öffentliche Verkehrsmitteln zu nutzen, um derartigen Freizeitaktivitäten nachzugehen, ist verboten.

Was ist mit Sport im Freien – Joggen, Skateboarden oder Radfahren?

Sportplätze sind ab sofort österreichweit gesperrt. Sonst gelten die gleichen Regeln wie für Spaziergänger. Radsportler sollten Gruppenfahrten, risikoreiche und besonders anstrengende Fahrten aus Rücksicht auf die Kapazitäten der Gesundheitsversorgung vermeiden. „Nicht alles, was nicht explizit untersagt wurde, ist in der derzeitigen Situation ratsam, wünschenswert und verantwortungsbewusst“, sagte Werner Kogler auf eine Anfrage des Radsportverbands. Mehr dazu in "Der Sportminister spricht Klartext zum Radsport im Freien"

Ist das Wandern noch erlaubt?

Die Österreichische Bergrettung warnt vor Bergtouren, Gruppenbildungen und Skitouren, um die Rettungskräfte im Fall eines Unfalls in der derzeitigen Phase nicht unnötig zu belasten. Wandern ist jedenfalls so wie das Spazierengehen geregelt. Dazu Norbert Hafner vom Alpenverein Steiermark: „Eine kleine Wanderung mit der Familie (im gleichen Haushalt) ist sicher nicht verboten. Problematisch wird es, wenn sich zu viele an einem engen Ort, etwa einer Klamm, befinden.“ Unbedingt vermeiden soll man lange Touren, Skitouren (Unfallrisiko!) und Klettersteige (Ausweichen unmöglich!).

Darf ich zu meinem Partner/Partnerin fahren?

Ja, das ist erlaubt, auch wenn der Partner/Partnerin in einem anderen Bundesland wohnt.

Darf ich zu meinem Pferd?

Gestattet ist der Besuch des eigenen Pferdes zur Betreuung und notwendigen Bewegung (wenn nicht die notwendige Betreuung des Pferdes z.B. durch den Einstellbetrieb sichergestellt ist).

Wie hoch sind die Strafen?

Bisher ist es zu mehr als 1.300 Anzeigen gekommen, sagt Innenminister Karl Nehammer zur Kleinen Zeitung. „Das Strafen steht derzeit nicht im Vordergrund“, sagt Rainer Dionisio, Polizeisprecher in Kärnten im Interview mit Kleine.TV: „Wir zeigen Übertretungen an, die Gesundheitsbehörde straft dann.“ Der Strafrahmen: Verwaltungsstrafen bis 3600 Euro, dazu eventuell gerichtliche Strafen (bis zu drei Jahre Haft) für Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten.