Anlass war eine Diskussion am Mittwoch im Landtag, bei der sich herausgestellt hat, dass auch sogenannte Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinden weiterhin Flächen für Zweitwohnsitze widmen dürfen. Die SPÖ fordert nun eine "Reparatur" des Gesetzes.

"Wir sind - wie wahrscheinlich fast alle - davon ausgegangen, dass in den Beschränkungsgemeinden keine neuen Widmungen mehr möglich sind", sagte SPÖ-Planungssprecher Roland Meisl bei einem Hintergrundgespräch. "Keiner hat das gesagt, es ist erst durch den Fall Hollersbach ans Tageslicht gekommen. Es wurde suggeriert, dass die Bestimmungen mit dem neuen Raumordnungsgesetz (2018 bzw. 2019 in Kraft getreten, Anm.) schärfer werden, aber genau das Gegenteil ist passiert." Besonders ärgert Meisl eines: "Vom Landeshauptmann abwärts wird öffentlich bekundet, dass genau dem ein Riegel vorgeschoben werden muss." So sagte LH Wilfried Haslauer (ÖVP) etwa bei einem Pressegespräch am 4. Dezember 2019: "Wir wollen keine zusätzlichen Zweitwohnsitze, auch keine neuen Zweitwohnsitzgebiete. Wir wollen Zweitwohnsitz zurückdrängen."

"Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinde"

Das frühere Raumordnungsgesetz sah vor, dass Gemeinden mit mehr als zehn Prozent Zweitwohnsitzen keine neuen Zweitwohnsitzgebiete ausweisen dürfen. Da es aber auch nichttouristische Zweitwohnsitze gibt, etwas aus beruflichen Gründen, wurde die Bestimmung im neuen Gesetz geändert: Alle Gemeinden, in denen der Anteil der Nichthauptwohnsitze über 16 Prozent liegt, gelten seither als "Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinde". Das sind 82 der 119 Salzburger Kommunen, wobei sich einige weitere (vor allem im Speckgürtel der Landeshauptstadt) freiwillig dazu erklärt haben.

Dass neue Zweitwohnsitze auch in den Beschränkungsgemeinden weiterhin möglich sind, war für die SPÖ neu. ÖVP-Raumordnungssprecher Wolfgang Mayer zeigte sich darüber in einer Aussendung verwundert. "In diesen Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinden dürfen Zweitwohnsitze nur noch dort entstehen, wo sie von der Gemeinde ausdrücklich ausgewiesen werden. Dabei steht die Gemeinde nicht nur in der politischen, sondern auch in der fachlichen Verantwortung: es ist nachzuweisen, dass der Standort fachlich geeignet ist und die strukturellen Ziele der Gemeinde - etwa in Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung - trotzdem erreicht werden können", so Mayer. Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) werde diesen Nachweis als Ressortchef der Aufsichtsbehörde nicht nur streng überprüfen, sondern im Rahmen des demnächst aufzulegenden Landesentwicklungsprogrammes weiter verschärfen. "Auch zusätzliche, weitere Maßnahmen zur Verschärfung sind denkbar", so Mayer.

Meisl wird trotzdem in der nächsten Landtagssitzung eine "Reparatur" des Gesetzes beantragen, damit neue Zweitwohnsitze in den betroffenen Gemeinden ausdrücklich untersagt werden. "Da müssen dann alle Farbe bekennen."