Nachdem in einer Wiener Anwaltskanzlei drei Mitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet worden sind, waren die restlichen Abstriche negativ. Damit ist die Testung aller knapp 300 Mitarbeiter abgeschlossen. Noch unklar ist, wer der Auslöser der Infektionskette war. Diese wurde nicht vom schwer erkrankten Anwalt ausgelöst.

Die drei Infektionen in der Kanzlei - betroffen sind zwei Anwälte und eine junge Juristin, die mittlerweile als Rechtspraktikantin dem Landesgericht für Strafsachen zugeteilt ist - befinden sich weiterhin in häuslicher Quarantäne, teilte die Kanzlei am Mittwoch mit. In einer ersten Gruppe wurden vergangenen Freitag 200 Mitarbeiter untersucht, am Montag folgten 80 weitere Personen. Insgesamt wurden 293 Mitarbeiter negativ getestet, informierte Wolf Theiss. Von den drei positiven Fällen hatte laut der Kanzlei nur eine Person in den vergangenen vier Wochen Kontakt mit Mandanten. Diese Mandanten wurden bereits von Wolf Theiss informiert. Mandanten, die von Wolf Theiss nicht informiert wurden, hatten keinen Kontakt mit positiv befundeten Mitarbeitern, betonte die Kanzlei.

Weiter gesucht wird der Auslöser der Infektionskette. Kontakt zum schwer erkrankten älteren Anwalt, der bereits länger im Kaiser-Franz-Josef-Spital behandelt wird, hatte nämlich keine der drei neuerkrankten Personen. Die Behörden gehen daher davon aus, dass sich die vier Juristen entweder bei einem externen Krankheitsträger infiziert haben oder der Verursacher ein weiterer Kanzleimitarbeiter ist, dessen Erkrankung mit dem Coronavirus inzwischen wieder ausgeheilt ist.

"Es muss eine Person geben, die sowohl mit dem älteren Anwalt Kontakt hatte wie auch mit den drei anderen positiv getesteten oder zumindest mit einer davon", vermutet man im KAV. In diese Richtung laufen nun die behördlichen Ermittlungen. In diesem Zusammenhang wird betont, dass die Zusammenarbeit mit der Kanzlei Wolf Theiss "hervorragend und völlig reibungslos" verlaufe.

Das Unternehmen hat hinsichtlich der erkrankten Mitarbeiter detaillierte Bewegungs- und Kontaktprofile er- und den Behörden zur Verfügung gestellt, die sämtliche Personen erfassen, mit denen die Betroffenen in der jüngeren Vergangenheit Umgang hatten und die das Coronavirus in die Kanzlei eingeschleppt haben könnten.