Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Strafverfahren gegen zwei Pädagoginnen eingestellt, die in Verdacht geraten waren, in einem Kindergarten Kleinkinder strafweise "weggesperrt" zu haben. Das gab Behördensprecherin Nina Bussek am Mittwoch bekannt. Gegen die Frauen war in Richtung Quälen oder Vernachlässigen unmündiger Personen (Paragraf 92 Absatz 2 StGB) und Freiheitsentziehung ermittelt worden.

Dem Ermittlungsverfahren lag der Verdacht zugrunde, die Pädagoginnen hätten wiederholt Kinder zu Beruhigungszwecken in den Waschraum gebracht und anschließend die Türe versperrt. Die polizeilichen Erhebungen hätten jedoch gezeigt, dass die Türe zum Waschraum auch im Tatzeitraum nicht versperrbar war, da sie kein Schloss aufweist, stellte Bussek in einer Presseaussendung fest. Die im Auftrag der Staatsanwaltschaft vernommenen Kinder hätten wiederum "divergierende Angaben zur Dauer des Aufenthaltes im Waschraum sowie zur Frage, ob die Kinder die Türe aufgrund ihrer Körpergröße alleine hätten öffnen können" gemacht, hieß es in der Pressemitteilung. Als erwiesen könne angenommen werden, "dass das Licht stets eingeschalten blieb", so Bussek.

Kein Nachweis möglich

Insgesamt sei der Nachweis strafrechtlich relevanter Handlungen nicht zu erbringen gewesen. "Ob die angewendete Maßnahme pädagogisch vertretbar scheint, ist von der Staatsanwaltschaft nicht zu beurteilen", betonte Bussek. Der Tatbestand der Freiheitsentziehung setze "eine gewisse Dauer, Schwere und Ernstlichkeit des Angriffs voraus". Im gegenständlichen Fall habe sich ein maximal zweiminütiges Belassen im Waschraum bei geschlossener Türe festmachen lassen. "Dies kann zwar insbesondere für kleine Kinder subjektiv ein langer Zeitraum sein und als belastend empfunden werden, jedoch traten keine weiteren erschwerenden Umstände hinzu. Ein Überschreiten der erforderlichen Erheblichkeitsschwelle konnte daher nicht mit der für ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit festgestellt werden", betonte Bussek. Das Ermittlungsverfahren habe auch keine Anhaltspunkte für die Annahme eines vom Gesetz geforderten Quälens ergeben, das mit erheblichen körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen verbunden sein müsste.

Die Verdächtigen hatten sich damit verantwortet, die im vergangenen Sommer bekannt gewordenen Maßnahmen hätten ausschließlich pädagogischen Zwecken gedient. Man habe die betroffenen Kinder nach erfolglosen anderen Maßnahmen aus der Situation herausnehmen und beruhigen wollen. Die Pädagoginnen wurden nach Bekanntwerden der Vorfälle entlassen.

Gegen die staatsanwaltschaftliche Entscheidung können die gesetzlichen Vertreter der Betroffenen - Kinder im Vorschulalter, die teilweise noch gar nicht sprechen konnten - einen Fortführungsantrag einbringen. Über einen solchen müsste das Landesgericht entscheiden.

Kritik am Urteil

Die Eltern der betroffenen Kinder und ihr Rechtsvertreter Nikolaus Rast haben am Mittwochnachmittag die Entscheidung der Staatsanwaltschaft kritisiert, das Verfahren gegen zwei Pädagoginnen einzustellen, die in einem Wiener Kindergarten strafweise Kleinkinder in einen Waschraum gesperrt haben sollen. Rast kündigte im Gespräch mit der APA einen Fortführungsantrag an.

"Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ist nicht nachvollziehbar", meinte Rast. Die als Zeugen vernommenen Kinder hätten übereinstimmend ausgesagt, dass sie in dem abgesonderten Raum sich selbst überlassen waren, zum Teil im Dunkeln bleiben mussten und die Türe nicht öffnen konnten, weil sie zu klein waren, um die Türschnalle zu erreichen. Mit der Niederlegung des Verfahrens richte die Anklagebehörde den Eltern aus, sie glaube ihren Kindern nicht, sagte Rast.

Die Mutter eines Buben, der von 2016 bis 2019 den gegenständlichen Kindergarten besucht hat, berichtete der APA, ihr Sohn hätte schon ein halbes Jahr vor Bekanntwerden der Vorfälle von den Strafmaßnahmen berichtet. Sie habe ihm anfänglich nicht geglaubt. Das änderte sich, als ihr andere Eltern von ähnlichen Erlebnissen ihrer Kinder erzählten und ihr Sohn sich zu verändern begann. "Am Schluss hat er nur mehr geweint. In der Nacht ist er aufgewacht", verriet die Mutter. Sie habe schließlich ein klinisch-psychologisches Gutachten einholen lassen: "Es bestätigt, dass mein Sohn eine diagnostizierte posttraumatische Belastungsreaktion entwickelt hat."