Der Prozess rund um Soner Ö., der vor einem Jahr den Leiter der Sozialabteilung der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn erstochen hat, ist am Montag kurz nach 17.30 Uhr wie vorgesehen vertagt worden. 

Unter schärfsten Sicherheitsvorkehrungen und enormem Medieninteresse hat am Montag am Landesgericht Feldkirch der Mordprozess  begonnen.  Nun müssen die Geschworenen die Tat des 35-Jährigen bewerten.

"Keine Vorverurteilung"

Der Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Feldkirch war am Montag bis auf den letzten Platz besetzt. Alle Besucher hatten eine eingehende Sicherheitskontrolle über sich ergehen lassen müssen. Richter Martin Mitteregger sprach bei Verhandlungsbeginn der Opferfamilie das "tiefe Mitgefühl der Justiz" aus, betonte aber auch in Richtung des Angeklagten: "Ihnen wird ein rechtsstaatliches und faires Verfahren gewährt. Es gibt keine Vorverurteilung".

Staatsanwältin Konstanze Manhart legte in ihrem Eröffnungsplädoyer die - unbestrittenen - Geschehnisse des 6. Februar 2019 dar. Der 35-jährige Ö. suchte wegen noch nicht erfolgter Geldleistungen aus der Grundversorgung den Sozialamtsleiter auf. Er hatte in dieser Sache zuvor schon mehrmals die Bezirkshauptmannschaft kontaktiert. Nachdem dem in Vorarlberg aufgewachsenen Türken zugesichert worden war, dass die Angelegenheit noch am selben Tag erledigt werde, verließ er das Amtsgebäude.

14 Stiche

Kurze Zeit später kam er mit einem Küchenmesser bewaffnet zurück, ging in das Büro des Sozialamtsleiters und stach während eines lauten Streits 14 Mal auf den 49-Jährigen ein. Schon der erste wuchtige Stich, der das Brustbein durchschlug und die Aorta verletzte, war tödlich. Der mit 0,78 Promille alkoholisierte und unter Medikamenteneinfluss stehende Asylwerber wurde nach kurzer Flucht gefasst. Ö. hat bisher jegliche Tötungsabsicht bestritten.

Besondere Brisanz erhielt der Fall dadurch, dass der Getötete auf den Tag genau zehn Jahre zuvor - in anderer Funktion und nach der 14. Verurteilung Ö.'s - ein Aufenthaltsverbot gegen den Mann erlassen hatte. Dieser war Anfang 2019 illegal nach Österreich zurückgekehrt. Ein Asylverfahren wurde zugelassen, weil der 35-Jährige seinen Angaben zufolge 2015 in Syrien gekämpft und mindestens zwei türkische Soldaten getötet hatte. Deshalb drohe ihm in der Türkei die Verfolgung, hieß es.

Manhart zitierte aus dem - von Verteidiger Ludwig Weh infrage gestellten - Polizeiprotokoll. "Jetzt werden diese schönen blauen Augen erlöschen. Du hättest nur nett sein müssen", soll Ö. unmittelbar nach der Tat gesagt und die Tatwaffe symbolisch am Schreibtisch des Opfers abgelegt haben. Das habe laut Staatsanwältin "Wer sein Amt missbraucht, wird bestraft" bedeuten sollen. Für Manhart stand fest: "Er wollte ihn töten". Der Angeklagte habe den Sozialamtsleiter gehasst und für sein Unglück verantwortlich gemacht.

"Griechische Tragödie"

Verteidiger Weh sprach von einer geradezu "griechischen Tragödie". Keiner der Beteiligten habe gewollt, dass so etwas passiere. Bei der Tötung des Sozialamtsleiters habe es sich um eine "Beziehungstat" gehandelt. Schon als Zwölfjähriger sei Ö. mit dem späteren Opfer, der damals bei der Fremdenpolizei arbeitete, in Kontakt gekommen und sei von ihm mit der Ausweisung bedroht worden. Nach über 25-jähriger "Beziehung" und nach der großen Kränkung der Abschiebung sei es schließlich zur "Explosion" gekommen. Um einen Mord habe es sich aber nicht gehandelt, "sonst hätte er das Opfer abpassen können und hätte nicht die Bezirkshauptmannschaft aufsuchen müssen", sagte Weh.

Neben Mord kämen auch die Delikte Totschlag oder absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge infrage, gab Weh zu bedenken. "Sie werden eine lange Freiheitsstrafe ausloten - lebenslänglich oder befristet", bemerkte Weh in Richtung der Geschworenen.

Nach der Einvernahme des Angeklagten waren am ersten Verhandlungstag Zeugeneinvernahmen vorgesehen. Am Dienstag kommt Gerichtspsychiater Reinhard Haller zu Wort. Nach dessen Expertise war der 35-Jährige bei der Tat zurechnungsfähig und damit schuldfähig. Anschließend werden Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn angehört. Am Mittwoch wird Gerichtsmediziner Walter Rabl seine Erkenntnisse darlegen, ebenso wird ein toxikologisches Gutachten erörtert. Anschließend sollen die Schlussplädoyers und das Urteil erfolgen.

Angeklagter bekannte sich nicht schuldig

Der Angeklagte Soner Ö. hat sich zum Vorwurf des Mordes nicht schuldig bekannt. Der 35-Jährige betonte bei seiner Befragung, er habe den Sozialamtsleiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn nicht töten wollen: "Es war nie meine Absicht". Er sei schuldig der absichtlich schweren Körperverletzung mit Todesfolge. Der Opfer-Familie sprach der Angeklagte sein Beileid aus.

Der 35-Jährige gab an, er habe lediglich "von Mensch zu Mensch" mit dem Sozialamtsleiter sprechen wollen. Dieser habe bei seinem Erscheinen kurz nach 15 Uhr aber gleich den Satz "Du Arschloch, bist du schon wieder da?" gesagt. Daraufhin habe er ein Blackout gehabt. Er habe das Küchenmesser aus dem Hosenbund gezogen und sei auf den am Tisch sitzenden Sozialamtsleiter zugerannt.

Ö. betonte, er habe dem Mann lediglich in die Schulter stechen wollen. Der Sozialamtsleiter sei aber aufgestanden. Deshalb habe er ihn auf Brusthöhe erwischt, obwohl er das Messer noch gesenkt habe. "Wenn ich ihn hätte töten wollen, hätte ich es so gemacht, dass es niemand erfahren hätte", stellte der Angeklagte mit Verweis auf seine Kampferfahrung fest.

Messer immer dabei

Ö. sagte weiters aus, dass er aus Furcht vor Repressalien des türkischen Staats stets ein Messer bei sich trage und sich nicht extra eines besorgt habe. Er zeichnete das oftmalige Aufeinandertreffen mit dem Sozialamtsleiter nach, mit dem er das erste Mal im Alter von zwölf Jahren in Konflikt geriet. Als er im Jänner 2019 zum ersten Mal wegen Leistungen aus der Grundversorgung bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vorstellig wurde, habe der Sozialamtsleiter es abgelehnt, ihm die Hand zu schütteln. Er habe ihn bei allen seinen nachfolgenden Besuchen angeschrien und sich nie Zeit für ihn genommen. Drei Wochen lang sei er nur "hin und her" geschickt worden. Einmal habe ihn der Sozialamtsleiter auch angeschrien, weil er ihn geduzt habe. "Das ist doch keine Erniedrigung. Es ist erniedrigend, wenn man angeschrien wird", so Ö.

Am 5. Februar sei sein Antrag bewilligt worden, "aber das hat man mir nicht gesagt", so Ö. Ansonsten wäre es nicht zu der Tötung gekommen. Das solle aber keine Rechtfertigung sein, fügte Ö. hinzu.

Am Tattag - dem 6. Februar 2019 - habe ihn der Sozialamtsleiter zum wiederholten Male weggeschickt. Da habe er sich zwei Bier gekauft ("Alkohol macht mich fröhlich") und habe sich anschließend aus Verzweiflung umbringen wollen: "Ich konnte es aber nicht".

Schließlich habe er sich entschlossen, den Sozialamtsleiter noch einmal aufzusuchen, um mit ihm das Gespräch zu suchen. Nach dem ersten Messerstich sei das Opfer einige Sekunden später nach rechts gekippt. Da er sich bei dem Stich selbst an der Hand verletzt hatte, führte der Angeklagte die weiteren Stiche mit der linken Hand aus. Es sollten "Schmerzstiche" in die Arme sein, behauptete der Angeklagte. Deshalb seien diese Stiche auch nicht tiefer als zwei bis drei Zentimeter gegangen.

Aussagen von Polizisten

Nach 15.00 Uhr standen die Einvernahmen von Polizeibeamten im Mittelpunkt, die Ö. nach der Tat festgenommen bzw. befragt hatten. Die Verhandlung wird am Dienstagvormittag fortgesetzt.

Bei der Befragung der Polizisten ging es vornehmlich um den Zeitpunkt der Belehrung des Angeklagten. Unmittelbar bei der Festnahme ist Ö. offenbar nicht darauf hingewiesen worden, dass er nichts aussagen muss bzw. ein Recht auf anwaltliche Unterstützung hat. Diese Belehrung erfolgte laut Zeugenaussage bei der Vernehmung von Ö. im Landeskriminalamt, wohin er nach seiner Verhaftung gebracht wurde. Richter Martin Mitteregger verfügte, dass Aktenvermerke mit Aussagen von Ö. vor diesem Zeitpunkt nicht im Prozess verwendet werden dürfen.