Ein Autofahrer aus Deutschland, der im Juni 2017 im Katschbergtunnel auf der A10 mit 269 km/h unterwegs war und einen Auffahrunfall mit zwei Leichtverletzten verursacht hat, ist am Freitag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der 26-Jährige war teilweise geständig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte befand sich an jenem 25. Juni in seinem mehr als 300 PS starken Mercedes-Benz C 63 AMG auf der Heimfahrt von einem Sportwagentreffen am Wörthersee. Als er in den Katschbergtunnel einfuhr, habe er auf der trockenen Fahrbahn seinen Wagen beschleunigt. "Ich wollte einmal mein Auto hören und gab Gas", schilderte der bisher unbescholtene Maurer. "Ich habe aber in keiner Weise vorgehabt, jemanden zu gefährden."

Der Staatsanwalt hatte in seinem Eingangsvortrag ausgeführt, dass zum Unfallzeitpunkt reger Verkehr und ein Tempolimit von 100 km/h im Tunnel geherrscht habe. Mit seiner Fahrweise habe der Beschuldigte die Insassen von 20 Fahrzeugen vorsätzlich einer Gefahr ausgesetzt.

Doch der Verteidiger konnte keine Vorsätzlichkeit erkennen. "Die innere Tatseite ist nicht erfüllt." Der Mercedes sei für eine hohe Geschwindigkeit ausgelegt und mit Spezialbremsen ausgestattet. Der 26-Jährige "ist ein sehr guter Fahrer, er legt im Schnitt 150.000 Kilometer im Jahr zurück". Die ersten vier Fahrzeuge, die sein Mandant im Tunnel überholt habe, habe der Angeklagte "nicht konkret und nicht gleichzeitig gefährdet", ebenso nicht die vorderen Fahrzeuge.

Weiters gab der Anwalt zu bedenken, dass der Beschuldigte den Wagen abgebremst habe, nachdem er den mit rund 100 km/h fahrenden Skoda auf der linken Spur bemerkt habe. Der Deutsche sei mit einer Kollisionsgeschwindigkeit von circa 120 km/h auf den Pkw aufgefahren, erläuterte der Verteidiger. Der Angeklagte beteuerte mehrmals, dass er sein Auto unter Kontrolle gehabt habe und mit der Bremsung nahezu einen Unfall vermeiden habe können.

Vor Gericht einsichtig

Im Nachhinein zeigte er sich vor dem Vorsitzenden des Schöffensenates, Richter Philipp Grosser, einsichtig. "Es ist total deppert, wenn man so schnell im Tunnel fährt. Ich habe damals nicht auf den Tacho geschaut." Er habe sich bei den beiden Insassen entschuldigt, die bei dem Auffahrunfall rund 3,6 Kilometer nach der Tunneleinfahrt im Gemeindegebiet von St. Michael im Lungau ein Schleudertrauma, Prellungen und Verstauchungen erlitten hatten. Der Totalschaden bei dem Skoda wurde von einer Versicherung beglichen. Die Reparaturkosten bei dem rund 100.000 Euro teuren Mercedes betrugen laut dem Angeklagten 87.000 Euro.

Der Schöffensenat folgte schließlich der Argumentation des Staatsanwaltes und verurteilte den Mann wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung. Die Probezeit für die Bewährungsstrafe beträgt drei Jahre. Der 26-Jährige habe eine gefährliche Situation erkennen müssen und sei bereit gewesen, diese hinzunehmen, sagte der Vorsitzende. Einem Sachverständigengutachten zufolge sei der Angeklagte auf einer Wegstrecke von zumindest 464 Metern mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 269 km/h unterwegs gewesen. Das Gericht ging davon aus, dass sich mindestens zehn Personen in einem konkreten Gefährdungsbereich befunden haben.

Bei der Strafbemessung - das Delikt ist mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft bedroht - habe die Generalprävention eine Rolle gespielt, erklärte der Richter. Der Angeklagte hat sich offensichtlich eine milderes Urteil erhofft. "Das hört sich für mich nicht so gut an", sagte er nach der Urteilsverkündung. Er nahm drei Tage Bedenkzeit. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel. Gegen den Beschuldigten war zunächst ein Strafantrag beim Bezirksgericht Tamsweg eingebracht worden. Die Richterin verwies die Zuständigkeit jedoch an ein Schöffengericht.