Ein drei Monate alter Bub ist in Wien mit schwersten Gehirnverletzungen in einem Krankenhaus notoperiert worden. Er befand sich am Samstag in akuter Lebensgefahr. Die Verletzungen lassen ein Schütteltrauma vermuten, berichtete die Polizei. Die unter Verdacht stehenden Eltern bestritten die Vorwürfe. Beide wurden angezeigt, der Vater wurde als Hauptbeschuldigter festgenommen.

Mutter holte die Rettung

Die Mutter hatte am Donnerstag die Rettung verständigt. Bei ihrem Sohn habe sie beunruhigende gesundheitliche Veränderungen, wie unregelmäßige Nahrungsaufnahme, überdurchschnittliches Schlafbedürfnis und unnatürliche Schreie, bemerkt, sagte die 30-Jährige. Im Spital wurden ältere, vermutlich Wochen zurückliegende und frische Verletzungen am Gehirn festgestellt.

Seit der umgehend durchgeführten Notoperation befindet sich der Säugling in künstlichem Tiefschlaf. Laut den behandelnden Ärzten besteht akute Lebensgefahr, berichtete Polizeisprecher Harald Sörös. Die Mediziner befürchteten, dass der Bub, sollte er überleben, schwerbehindert sein könnte.

Beamte des Landeskriminalamtes (Außenstelle Süd, Gruppe Leib/Leben) führte Einvernahmen beider verdächtiger Elternteile durch. Sowohl die Mutter als auch der 35-jährige Vater, im Bezirk Liesing wohnhafte Wiener ohne Migrationshintergrund, "bestritten vehement, das Kind misshandelt oder geschüttelt zu haben", so die Polizei. Die Frau gab ein Zeitfenster von ein paar Tagen an, in dem der Vater allein auf das Kind aufgepasst habe.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurden beide wegen des Verdachts des Quälens oder Vernachlässigen einer unmündigen oder wehrlosen Person angezeigt

Vater in Justizanstalt

Der Vater des mutmaßlich misshandelten Buben wurde bereits in die Justizanstalt Josefstadt überstellt. Die Staatsanwaltschaft hat beim Landesgericht einen U-Haft-Antrag eingebracht. Über den Antrag wird am Sonntag entschieden, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn der APA mit.

Gegen den 35-jährigen Mann - er gilt als Hauptverdächtiger - und die 30 Jahre alte Mutter des Säuglings wird nach derzeitigem Stand der Dinge wegen Kindesmisshandlung (Paragraf 92 StGB) ermittelt. Das Strafgesetzbuch sieht dafür bis zu drei, falls die Tat eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen bewirkt bis zu fünf Jahre Haft vor. Überlebt das misshandelte Kind die erlittenen Verletzungen nicht, drohen dem Täter zwischen einem und zehn Jahre Haft.