Nur dank des raschen Eingreifens der Wiener Berufsfeuerwehr ist es im vergangenen April in Wien-Währing nicht zu einer Katastrophe gekommen. Ein Maler verschüttete in seiner Wohnung Terpentin und zündete die brennbare Flüssigkeit an. Er wurde am Donnerstag wegen versuchter Brandstiftung rechtskräftig zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt.

Die Verhandlung vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Wolfgang Etl) am Landesgericht weckte unweigerlich Erinnerungen an die Hausexplosion in der Pressgasse, wo Ende Juni ein junger Mieter Gas in seiner Küche ausströmen ließ und das Gas-Luft-Gemisch entzündete. Neben dem Verursacher starb eine weitere Hausbewohnerin, 15 Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Das Gebäude musste abgerissen werden.

"Psychischer Ausnahmezustand"

Der Maler war am 22. April von einer Geburtstagsfeier nach Hause gekommen. Dort geriet er in einen psychischen Ausnahmezustand. Er übergoss seine Bilder und Staffeleien mit Terpentin und zündete diese an. Als das Wohnzimmer in Vollbrand stand, habe er schnell die Wohnung verlassen, bei mehreren Nachbarn geklopft, "Feuer!" gebrüllt und sei schließlich aufs Dach gelaufen.

Dort barg ihn die Feuerwehr, die zwei Minuten nach der Alarmierung an Ort und Stelle war, wie der Sprecher der Berufsfeuerwehr, Christian Feiler, auf APA-Anfrage erläuterte. 14 Minuten später konnte bereits "Brand aus" gegeben werden. An dem Einsatz, der mit schwerem Atemschutzgerät durchgeführt wurde, waren sechs Fahrzeuge und 27 Mann beteiligt, die ein Übergreifen der Flammen auf andere Wohnungen und Gebäudeteile verhindern konnten. Die Räumlichkeiten, in denen der Maler gelebt hatte, wurden allerdings komplett zerstört.

Ein Sachverständiger kam im Ermittlungsverfahren zum Schluss, dass ohne unverzügliche Brandbekämpfung jedenfalls eine Feuersbrunst entstanden wäre. Bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren kam der bisher Unbescholtene mit 15 Monaten auf Bewährung davon. Überdies wurde der Mann gerichtlich dazu verpflichtet, seine Psychotherapie fortzusetzen und seiner Ex-Vermieterin den Schaden zu ersetzen. Das Urteil ist rechtskräftig.