Ein inzwischen pensionierter Beamter einer oberösterreichischen Bezirkshauptmannschaft, dem sexuelle Übergriffe auf zwei Klientinnen im Zusammenhang mit der Gewährung von Sozialhilfe vorgeworfen werden, hat sich am Mittwoch im Landesgericht Wels verantworten müssen. Er wies alle Anklagepunkte Vorwürfe zurück. Ein Urteil am selben Tag ist nicht zu erwarten.

Anklage ausgeweitet

Der Ex-Beamte stand wegen des Falles schon im vergangenen Jahr vor Gericht. Damals erklärte sich jedoch der Einzelrichter wegen der Schwere der Delikte für unzuständig. Die Staatsanwaltschaft Wels weitete inzwischen ihre Anklage aus: Nicht nur Geschenks- und Vorteilsannahme sondern auch gefährliche Drohung, geschlechtliche Nötigung und schwere Körperverletzung, weil eine der beiden betroffenen Frauen massive psychische Schäden davongetragen habe. Dem Mann wird vorgeworfen, jahrelang von ihnen sexuelle Dienste für die Bewilligung der bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) oder für Heizkostenzuschüsse und anderes verlangt bzw. angenommen zu haben.

In der nunmehrigen Verhandlung eines Schöffengerichtes gestand der Angeklagte eine außereheliche Beziehung mit einer der Frauen inklusive sexuellen Handlungen ein, die aber einvernehmlich gewesen sei - "der größte Fehler meines Lebens" - sowie, dass er währenddessen die sie betreffenden Bewilligungs-Bescheide ausgestellt habe. Dabei habe jedoch in der Behörde das Vier-Augen-Prinzip geherrscht. Sie sei streng nach den Bestimmungen behandelt und weder bevorzugt noch benachteiligt worden.

Mit der anderen Frau habe es überhaupt keine sexuellen Kontakte gegeben. Die Vorwürfe von beiden Frauen könne er sich überhaupt nicht erklären: "Ich habe niemals jemand bedroht oder zu etwas gezwungen." Im Gegenteil habe er den beiden auch Spendengelder von Sozialvereinen zukommen lassen. Bei seiner Befragung äußerte er die Vermutung, dass es sich bei den Anzeigen um "Retour-Kutschen" handeln könnte. Die beiden Frauen schilderte er als psychisch labil oder sogar schwer alkoholkrank.

Mittwochnachmittag wurden Zeugen der Anklage befragt. Der zuständige Bezirkshauptmann, der bis zum Auffliegen der Affäre nichts davon wusste, bezeichnete ein sexuelles Verhältnis eines Beamten mit einer Partei als "problematisch". Alle Akten des Angeklagten seien danach geprüft worden, es sei jedoch nichts Auffälliges gefunden worden.

Ein Psychiater, der eine der Frauen wegen einer Depression behandelt hatte, stellte fest, die Krankheit sei durch die Summe der Belastungen ausgelöst worden, die ungewollten sexuellen Handlungen hätten einen Beitrag geleistet. Die Tochter der Frau hat, nachdem diese ihr von den Vorfällen erzählt hatte, sie mehrmals zu einer Anzeige aufgefordert. Sie habe sich aber geweigert. Auch die Schwester der Frau riet ihr zu einer Anzeige, bekam allerdings zur Antwort, das sei "nicht so leicht", weil sie befürchte, dass sie dann die BMS nicht mehr bekomme. Ein Bekannter der Mindestsicherungs-Bezieherin brachte sie schließlich zu einem Anwalt.

Die Verhandlung wurde auf 6. Dezember vertagt. An diesem Tag sollen ein medizinischer Sachverständiger und Zeugen der Verteidigung gehört werden. Auch drei Stunden lange Videos von der kontradiktorischen Befragung der mutmaßlichen Opfer will das Schöffengericht sichten. Fraglich ist, ob sich ein Urteil zeitlich ausgeht an diesem Tag. Das Gericht prüft bereits einen weiteren Verhandlungstermin noch vor Weihnachten, damit das Verfahren abgeschlossen werden kann.

.