Eine 79-Jährige ist am Mittwoch in Korneuburg wegen versuchten Mordes zu fünf Jahren bedingter Haft verurteilt worden. Die Frau soll heuer am 27. Mai in Bezirk Bruck an der Leitha versucht haben, mit Schlaftabletten zuerst ihren pflegebedürftigen Mann und dann sich selbst zu töten. Die 24-Stunden-Betreuerin entdeckte das Paar, das überlebte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Seit 60 Jahren verheiratet

Das Paar ist seit 60 Jahren verheiratet, hat eine gemeinsame Tochter und besitzt seit 1977 ein Einfamilienhaus. Heuer im Februar war der Mann über die Kellertreppe gestürzt und hatte ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten, weiters schritt seine Demenz immer weiter voran. Er wurde nach dem Unfall ein Pflegefall der Stufe 5 und ab 10. Mai dieses Jahres zuhause von seiner Frau mithilfe einer 24-Stunden-Betreuerin umsorgt. Der Pensionist konnte selbstständig essen und trinken, brauchte aber Hilfe u.a. bei der Körperpflege und konnte sich nur mit einem Rollstuhl fortbewegen. "Sie fasste den Entschluss, ihr Leben und das Leben ihres Mannes zu beenden", sagte Staatsanwältin Gudrun Bischof.

Schuldig bekannt

Die 79-Jährige bekannte sich schuldig. "Ich war überfordert. Ich habe seit dem Unfall nicht schlafen können", erzählte die Angeklagte. Ihren Mann in ein Pflegeheim zu geben, sei für sie keine Option gewesen: "Das wollte ich ihm nicht antun." "Ich wollte ihn selber pflegen. Ich hab geglaubt, ich schaffe es. An dem Tag habe ich bemerkt, ich schaffe es nicht mehr", sagte die 79-Jährige. Sie flößte ihrem Mann rund zehn bis 15 Schlaftabletten ein und nahm selbst ebenfalls eine Handvoll der Medikamente, die ihr verordnet worden waren. Vorher schrieb sie einen Abschiedsbrief an die Tochter, in dem zu lesen war: "Bitte verzeih mir, aber ich kann nicht mehr. Wir wollen euch nicht zur Last fallen." Die rumänische 24-Stunden-Betreuerin fand das Paar und rief die Rettung, die Frau war bereits bewusstlos. Auch der Mann verlor das Bewusstsein, er wurde stationär im Krankenhaus aufgenommen und am 6. Juni in ein Heim gebracht. Auch die Angeklagte lebt derzeit in einem Heim. Unter der Weisung eines Kontaktverbots zu ihrem Mann entging sie der U-Haft.

Auf seine Frau fixiert

Es gehe in diesem Verfahren darum, "die Hintergründe dieser Tat zu beleuchten, wie es überhaupt dazu kommen konnte", sagte Bischof. Die beiden Eheleute haben demnach öfters darüber gesprochen, dass sie einmal nicht langsam und qualvoll sterben wollen, sagte die Staatsanwältin. Konkrete Pläne habe es aber nicht gegeben: "Die Angeklagte geht davon aus, dass ihr Mann mit ihrer Handlungsweise einverstanden war." Die 79-Jährige meinte dazu: "Ich hab immer gesagt: Wir lassen uns nicht allein." Der Mann sei auf seine Frau fixiert, aber nicht betrübt gewesen, sagte die rumänische Betreuerin als Zeugin.

Laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten hat beim Mann durch die Medikamentenverabreichung "kein unmittelbar lebensbedrohlicher Zustand bestanden", jedoch wäre die Menge geeignet gewesen, unter Umständen den Tod herbeizuführen. Erst eine wesentlich größere Zahl an Tabletten hätte eine tödliche Intoxikation bewirkt.

Motiv Liebe

"Wir haben nicht den typischen Fall eines Verbrechens vorliegen", betonte Verteidiger Marius Garo. Seine Mandantin habe nur ein Motiv gehabt: "Nämlich die Liebe. Die grenzenlose Liebe zu ihrem Ehemann." Sie habe sich trotz 24-Stunden-Betreuung als Alleinzuständige für den Pflegebedürftigen gefühlt. Am 27. Mai habe sie in dem Moment keinen anderen Ausweg gesehen, "als ihren Gatten erlösen zu wollen". Der Rechtsanwalt sprach von einer "Kurzschlusshandlung" und brachte versuchten Totschlag als mögliches Delikt ins Spiel: "Ein geplantes Vorgehen sieht anders aus." Die 79-Jährige habe mittlerweile begriffen, dass der Weg, den sie wählen wollte, nicht der Richtige ist, und im Heim "wieder Lebensmut fassen" können.

Die als Zeugin geladene Tochter der Angeklagten machte von ihrem Recht Gebrauch, nicht auszusagen. Die Staatsanwältin sprach im Schlussvortrag von einem "besonderen Fall" und meinte, es werde auch eine Herausforderung sein, eine Strafe zu bemessen. Die Tat dürfe aber "nicht bagatellisiert werden". Es gebe "nur Milderungsgründe", u.a. ein umfassendes Geständnis und Unbescholtenheit. Es habe keiner Interesse daran, dass die Angeklagte ins Gefängnis kommt, sagte Bischof. Der Verteidiger betonte, seine Mandantin habe aus Liebe gehandelt. "Ihr Verhalten, das sie einmalig gesetzt hat, steht im Widerspruch zu ihrem fast 80-jährigen Leben." "Wollen Sie noch etwas sagen?", fragte daraufhin der vorsitzende Richter Dietmar Nussbaumer die Angeklagte. "Dass es mir leidtut", sagte die 79-Jährige.

Einstimmige Entscheidung

Die Geschworenen zogen sich kurz vor Mittag zur Beratung zurück, die nur wenige Minuten dauerte. Eine Frage rund um versuchten Totschlag wurde laut dem vorsitzenden Richter nicht gestellt, weil "keine allgemeine Begreiflichkeit" einer Gemütsbewegung vorliege. Knapp zwei Stunden nach Prozessbeginn wurde der Schuldspruch verkündet. Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig.

Da die Milderungs- die Erschwerungsgründe überwiegen, sei eine außerordentliche Strafmilderung zu tragen gekommen, sagte der Richter zur bedingten Haft. Die Strafhöhe von fünf Jahren soll ausdrücken, "dass es sich keinesfalls um eine Bagatelldelikt handelt", betonte er.