Ein mehrfacher Kampfsport-Weltmeister ist am Montag im Justizpalast rehabilitiert worden. Der Mann war zu Jahresbeginn vom Landesgericht St. Pölten nach einer Auseinandersetzung im Straßenverkehr, die ein 31-jähriger Arbeiter vom Zaun gebrochen hatte, wegen schwerer Körperverletzung zu neun Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt worden. Diese Entscheidung war ein Fehlurteil.

Notwehr

Wie das Wiener Oberlandesgericht (OLG) nun als Berufungsinstanz unmissverständlich feststellte, handelte der 50-Jährige, der mittlerweile seine aktive Karriere beendet hat und als Trainer unter anderem in der Polizei-Ausbildung tätig ist, in gerechtfertigter Notwehr. Der vom Erstgericht angenommene Notwehr-Exzess lag nicht vor. Die Erstrichterin habe "kein Augenmaß bewiesen", bedauerte Christian Dostal, der Vorsitzende des Berufungssenats. Der Ex-Weltmeister habe "mehr Nerven bewiesen, als ich in dieser Situation bewiesen hätte". Dass das Erstgericht dies nicht erkannte, sei "bedauerlich". "Was muss man sich noch alles gefallen lassen?", fragte sich Dostal.

Freigesprochen

Das OLG gab folglich dem von Verteidiger Nikolaus Rast eingebrachten Rechtsmittel Folge, hob das Urteil auf und sprach den 50-Jährigen aufgrund erwiesener Notwehr frei. Der von jenem in Mitleidenschaft gezogene 31-Jährige - der Kampfsportler hatte ihm zwei Rippen gebrochen - wurde mit seinen Schadenersatzansprüchen von 1.500 Euro auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der Freispruch ist endgültig und lässt sich nicht mehr bekämpfen.

Auseinandersetzung im Verkehr

Der Weltmeister war am 31. Juli 2018 mit seinem Pkw in dritter Spur bei Tempo 140 km/h auf der A1 in Fahrtrichtung Linz unterwegs. Als hinter ihm der 31-Jährige auftauchte und überholen wollte, war ein Spurwechsel verkehrsbedingt nicht sofort möglich, worauf der Jüngere wütende Lichtzeichen gab und auf Tuchfühlung bis an die Stoßstange heranfuhr. Nachdem der 50-Jährige die Spur gewechselt hatte, überholte der Jüngere, bremste sich aber gleich danach wieder ein und zwang den anderen Verkehrsteilnehmer zu einer Vollbremsung. Der Kampfsportler beschleunigte danach auf 160 km/h, der 31-Jährige nahm die Verfolgung auf, und als der Weltmeister bei der Abfahrt Ybbs die Autobahn verließ, folgte ihm der andere, überholte ihn auf der B1 und zwang den 50-Jährigen mit einem neuerlichen Bremsmanöver zum Anhalten. Dann sprang er aus dem Wagen und stürmte zum Pkw des 50-Jährigen, wo er auf die Windschutzscheibe schlug und Morddrohungen ausstieß.

Der Kampfsportler blieb ruhig sitzen, öffnete die Seitenscheibe ein paar Zentimeter und meinte zum Aufgebrachten sinngemäß, dieser möge sich beruhigen und ob er nicht wisse, mit wem er es zu tun habe. Darauf lief der 31-jährige zu seinem Wagen zurück, öffnete den Kofferraum und holte eine Krücke heraus, mit der er zum Angriff überging. Nun stieg auch der 50-Jährige aus dem Wagen, blockte einen ersten Schlag mit der Krücke ab und leitete den nächsten Hieb mittels einer Kampftechnik in den Körper des Angreifers um. Dabei gingen linksseitig die sechste und die achte Rippe des Angreifers zu Bruch. Anschließend suchte der Kampfsportler mit dem wimmernden Verletzten die nächste Polizeiinspektion auf.

Auch für den 31-Jährigen hatte sein Verhalten strafrechtliche Folgen. Er wurde vom Landesgericht St. Pölten wegen Nötigung und Körperverletzung zu vier Monaten bedingt und 900 Euro Geldstrafe verurteilt.