Es wird keinen neuen Prozess gegen jenen Täter geben, der 2014 wegen Vergewaltigung einer Tanzlehrerin in Gmunden zu 20 Jahren Haft verurteilt worden war. Der Mann hatte jahrelang für eine Wiederaufnahme gekämpft und ist nun endgültig gescheitert, berichtete das "OÖ Volksblatt" am Mittwoch. Die Generalprokuratur in Wien werde keine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) einbringen.

In der Nacht auf den 7. Juli 2013 war es zu der Tat gekommen. Das spätere Opfer und der Gmundner feierten im Tennisklub mit Sportkollegen. Zwei Tage später wurde die 51-jährige Frau schwer verletzt und halb nackt in ihrem Garten gefunden. Sie starb, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Der heute 43-Jährige wurde vor Gericht gestellt und wegen Vergewaltigung mit Todesfolge sowie versuchten Mordes durch Unterlassung zu einer 20-jährigen Haftstrafe verurteilt.

Wiederaufnahme angestrebt

Seitdem setzte der Verurteilte - unterstützt von einem recht aktiven Personenkomitee - alles daran, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erwirken. Zuletzt war er beim Oberlandesgericht Linz abgeblitzt. Sein Verteidiger wollte daraufhin, dass die Generalprokuratur Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) einlege. Doch dazu werde es laut OÖ Volksblatt nicht kommen.

"Das Oberlandesgericht Linz hat sich mit diesem Fall intensiv beschäftigt und hat bei seiner Entscheidung, die Beschwerde gegen den vom Landesgericht Wels abgewiesenen Wiederaufnahmeantrag zurückzuweisen, kein Gesetz verletzt", zitiert die Zeitung Generalprokuratur-Pressesprecher Martin Ulrich. Die Generalprokuratur ist die höchste Staatsanwaltschaft der Republik. Sie tritt laut eigenen Angaben "nicht als Ermittlerin oder Anklägerin sondern als Rechtswahrerin" auf und diene "dem staatlichen Anliegen einer gesetzeskonformen Strafrechtspflege".