Mit einer bedingten Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher hat am Montag in St. Pölten ein Prozess gegen einen 20-Jährigen geendet. Der Betroffene soll in Maria Anzbach (Bezirk St. Pölten-Land) mehrere Menschen mit einer Gartenhacke attackiert haben. Die Geschworenen entschieden rechtskräftig, dass der Mann im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit gehandelt hat.

Laut Staatsanwaltschaft begann der 20-Jährige schon in der Gymnasialzeit, mit Drogen zu experimentieren. Der Suchtmittelkonsum habe schließlich dazu geführt, dass der österreichische Staatsbürger immer schlechter mit seinem Leben zurechtgekommen sei. Am Tattag, dem 1. Mai, sei der Betroffene schon in der Früh sehr unruhig gewesen, schilderte die Staatsanwältin. Der 20-Jährige selbst räumte ein, gedacht zu haben, dass in das Haus seiner Familie Gas eingeleitet werde. Nach einer verbalen Auseinandersetzung mit den Eltern setzte sich der Mann ins Auto und startete seine Tour.

Drogeninduzierte Psychose

Er soll zunächst einen Radfahrer mit dem Pkw gerammt haben und geflüchtet sein. Der 47-Jährige wurde mit Blessuren ins Spital gebracht. Nachdem der Zivildiener den Wagen auf einem Waldweg zurückgelassen hatte, soll er ein Ehepaar - eine 71-jährige Frau und ihren um ein Jahr älteren Mann - in dessen Haus bzw. auf der Terrasse mit einer Gartenhacke angegriffen und verletzt haben. Das Werkzeug hatte er sich auf dem Weg angeeignet: "Das habe ich irgendwo im Wald gefunden", sagte der 20-Jährige. Laut Staatsanwaltschaft konnten sich zwei Frauen auf dem Nachbargrundstück der beiden Pensionisten noch rechtzeitig in Sicherheit bringen.

In der Folge soll der jugendlich aussehende Mann eine weitere 71-Jährige mit der Gartenhacke attackiert und ihr Blessuren zugefügt haben. Den wahllos ausgesuchten Opfern wurde gegen bzw. auf den Kopf geschlagen. Im Zuge einer Großfahndung wurde der 20-Jährige am Nachmittag des Staatsfeiertags festgenommen.

Gutachter Werner Brosch attestierte dem Betroffenen, zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig gewesen zu sein - "am wahrscheinlichsten" aufgrund einer drogeninduzierten Psychose. Der Sachverständige sah allerdings auch die Voraussetzungen für eine bedingte Nachsicht der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher erfüllt.

Der Einschätzung von Brosch folgte das Schwurgericht. Alle acht Laienrichter entschieden auf Zurechnungsunfähigkeit. Die Einweisung wurde bedingt ausgesprochen, die Probezeit beträgt fünf Jahre. Der Betroffene muss sich unverzüglich in eine Betreuungseinrichtung begeben und dort einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen. Als weitere Weisungen wurden ihm unter anderem die Einnahme der verordneten Medikamente sowie ein Verzicht auf Alkohol und Drogen erteilt. "Ich werde mir Ihren weiteren Werdegang in den nächsten fünf Jahren ansehen", kündigte der vorsitzende Richter an. Im Fall der Zurechnungsfähigkeit wäre der Betroffene wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung belangt worden.