Weil er bei einem ökumenischen Gottesdienst am Urfahraner Jahrmarkt u.a. den Hitlergruß gezeigt und "Sieg Heil!" gerufen haben soll, hat ein 35-Jähriger am Donnerstag im Landesgericht Linz 16 Monate Haft ausgefasst. Er wurde wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz, Störung einer Religionsausübung und gefährlicher Drohung schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am 5. Oktober 2018 fand auf dem Urfahraner Herbstmarkt beim Autodrom eine ökumenische Messe statt, an der zwei Pfarrer und mindestens 30 Gläubige teilnahmen. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte plötzlich "Sieg Heil!" in die Menge geschrien und den Hitlergruß gezeigt haben. Anschließend habe er die Messbesucher fotografiert, einen Mann beschimpft sowie mit den Worten "I hau' di um" bedroht. Der Angeklagte, der bereits ein langes Vorstrafenregister hat, entschuldigte sich und schob die Angelegenheit auf sein Alkoholproblem.

Jede Menge Alkohol konsumiert

Der Mann, der in U-Haft ist, nachdem er beim ersten Prozesstermin im Juni nicht erschienen war, sagte, er könne sich nicht mehr so genau erinnern, denn er habe an dem Vormittag bereits eine knappe Flasche Wodka intus gehabt. Aber wenn die Zeugen die Situation so beschreiben würden, sei es wohl so gewesen. Die Zeugen tauchten zwar großteils nicht auf, aber sie hatten bei der Polizei bereits entsprechend ausgesagt und die Situation geschildert.

Der Beschuldigte beteuerte, mit Nazi-Gedankengut nichts am Hut zu haben, "vielleicht wollte ich provozieren". Sein Verteidiger wies darauf hin, dass sein Mandant eine sehr problematische Kindheit hatte. Er sei bereits mit 15 oder 16 Jahren alkoholabhängig geworden und dann auf die schiefe Bahn geraten. Neun Vorstrafen hat der 35-Jährige angesammelt - zuletzt neun Jahre wegen schweren Raubes. Er habe in der Haft die Matura sowie zwei Lehrabschlüsse gemacht und in Freiheit rasch Arbeit gefunden. Dann sei er aber wegen seines Vorlebens nach der Probezeit nie fix übernommen worden, so der Anwalt. Dadurch habe er wieder zu trinken begonnen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte neben einer Verurteilung den Widerruf einer 2017 erfolgten bedingten Haftentlassung. Davon sah das Gericht ab, setzte aber die Probezeit für diese von drei auf fünf Jahre hinauf. Der Geschworenensenat verurteilte den 35-Jährigen zu 16 Monaten Haft. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.