Ein Vertrauter des Neonazis Gottfried Küssel, der Steirer Franz Radl, ist heute am Straflandesgericht Wien wegen Wiederbetätigung nicht rechtskräftig verurteilt worden. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass er an der neonazistischen Website "alpen-donau.info" mitgearbeitet hatte. Radl meldete Nichtigkeitsbeschwerde an und berief gegen das Urteil.