Bei der internen Überprüfung der Sozialabteilung des Landes OÖ hat sich der Verdacht bestätigt, dass es beim Auszahlen der Mindestsicherung für Obdachlose durch einen Verein zu Fehlern gekommen ist, teilte die zuständige Landesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) am Donnerstag mit. So hat der Verein B37 ohne Bescheide Gelder ausbezahlt, womit dem Land ein Schaden von 51.500 Euro entstanden sein dürfte.

Bereits im Juni hatte Gerstorfer mitgeteilt, dass die Vorgehensweise bei dem Linzer Verein nicht den Vorgaben entsprechen könnte. Grundsätzlich dürfen Sozialvereine im Rahmen der Soforthilfe Mindestsicherung an Obdachlose auszahlen. Dafür benötigt es einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft bzw. des Magistrats. Verrechnet werden die Leistungen im Nachhinein mit dem Land.

"Vorgehensweise bereits berichtigt"

Doch diese Bescheide holte sich B37 nicht ein, wie die interne Überprüfung ergab, hieß es in einer Presseaussendung am Donnerstag. Daher wurden in den Jahren 2017 und 2018 Beträge in falscher Höhe ausgezahlt. In Summe hat der Verein 2017 mit beim Land 438.000 Euro abgerechnet. "Die Überprüfung zeigte, dass in einigen Fällen zu wenig (in Summe 6.000 Euro) und in anderen Fällen zu viel (33.000 Euro) ausbezahlt wurde", hieß es weiter. Ein ähnliches Bild ergab sich für 2017. Hier wurden rund 500.000 Euro an Leistungen verrechnet. Insgesamt wurden rund 1.500 Euro zu wenig und rund 26.000 Euro zu viel gewährt. Durch diese fehlerhaften Kalkulationen sind dann 51.500 Euro zu viel dem Land in Rechnung gestellt worden.

Die nicht korrekte Vorgehensweise sei bereits berichtigt, teilte Gerstorfer mit. Ungeachtet dessen wurde im Juni auch eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittel. Konkret soll geklärt werden, ob bei der Vergabepraxis rechtswidrig vorgegangen sei. Über den Stand der Ermittlungen hat das Sozialreferat aktuell keine Informationen.