Mit einem ungewöhnlichen Erpressungsfall hat sich am Dienstag ein Schöffensenat am Wiener Landesgericht befasst. Ein 40-Jähriger soll einer weiblichen Bekanntschaft, mit der er im Vorjahr über eine Dating-Plattform in Kontakt gekommen war, insgesamt 2.100 Euro abgeluchst haben, indem er sie mit einem Sex-Video unter Druck setzte, das in Wahrheit gar nicht existiert.

Während der Mann mit einer Heimpflegerin liiert war und sich mit dieser Frau zuletzt auch verlobt hatte, suchte er offenbar regelmäßig andernorts schnellen Sex. Er lernte eine 44-jährige Frau kennen, deren diesbezügliche Qualitäten er Richter Gerald Wagner nun folgendermaßen beschrieb: "Herr Rat, die Frau is' a Koryphäe."

Nachdem man sich wieder einmal vergnügt hatte, habe ihm die Frau noch im Bett liegend offenbart, sie hätte gern einmal Sex mit einem Jugendlichen. "Das war a Nachtgespräch", verriet der Angeklagte dem Gericht, "sie hat mir um elf auf d' Nacht g'sagt, dass sie auf junge Buben steht. Um zwölf hab' i ihr g'sagt, i kann ihr an bringen."

In weiterer Folge soll der 40-Jährige - folgt man der Anklage - ein abenteuerliches Szenario entwickelt haben. Demnach gaukelte er seiner Bekannten vor, ein unmündiger Bub aus seinem Umfeld habe grundsätzlich Interesse an einer reiferen Frau, wolle diese aber vorher sehen. Zu diesem Behufe wurde ihre Wohnung beim nächsten Treffen komplett verdunkelt und die Frau musste sich - möglichst verführerisch - verkehrt zur Tür auf die Couch setzen. Dann tat der 40-Jährige so, als würde ein zwölf oder 13 Jahre alter Bub die Wohnung betreten und die Frau in Augenschein nehmen, ohne dass sie ihn sehen durfte. Offenbar ließ sich die 44-Jährige tatsächlich täuschen.

Frau ließ sich täuschen

Denn einige Zeit später - im November 2018 - verlangte der Angeklagte von der 44-Jährigen plötzlich 1.600 Euro. Ansonsten würde er ein Video veröffentlichen, das sie bei verbotenem Sex mit einem Unmündigen zeigt. Die Frau zahlte, obwohl es sowohl laut Staatsanwaltschaft als auch laut Angeklagtem die entsprechenden Aufnahmen nicht gibt. Aus welchen Gründen die 44-Jährige der finanziellen Forderung nachkam, blieb in der Verhandlung unklar. Die als Zeugin geladene Frau ließ sich entschuldigen. Der Prozess wird am 20. August fortgesetzt.

"Sie hat glaubt, sie hat mit am Jugendlichen was g'habt. Sie hat mir das Gschicht'l sofort abkauft", gab der Angeklagte zur Protokoll. Entweder hatte die Frau keine Erinnerung an den weiteren Verlauf des Abends, an dem vorgeblich ein junger Bursch in ihrer dunklen Wohnung war, oder sie hatte den Überblick über ihre Sexual-Partner verloren. Wie die polizeilichen Ermittlungen erbrachten, soll es Hinweise geben, dass im Internet mehrere Videos kursieren, die die Frau bei geschlechtlichem Kontakt mit - erwachsenen - Männern zeigen.

Wieder Geld verlangt

Im Jänner verlangte der Angeklagte weitere 500 Euro, indem er erneut mit dem Sex-Video drohte. Die Frau zahlte erneut. In weiterer Folge brachte der Angeklagte dann sogar den Vater des - frank und frei erfundenen - Buben ins Spiel und machte der Frau vor, dieser würde zur Polizei gehen und sie als Kinderschänderin anzeigen, sollte er kein Schweigegeld bekommen. Als der - bereits vorbestrafte - 40-Jährige im April von der Betroffenen 250 Euro für den Vater haben wollte und obendrein die Nutzung ihres Pkw verlangte, ging sie zur Polizei.

"Sie wissen gar nicht, wie einfach das war", hielten die verdutzten Kriminalisten nach der Festnahme des 40-Jährigen dessen Angaben bei seiner Beschuldigteneinvernahme fest. Er habe der Frau "a G'schichtl druckt", verriet der Mann der Polizei. Und weiter: "Da is ma afach der Pülcher durchgangen."