Nachdem ein Hausbesitzer im Bezirk Amstetten einen Einbrecher angeschossen hatte, sind beide Männer am Mittwoch in St. Pölten vor Gericht gestanden. Der 46-Jährige erhielt wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls rechtskräftig 40 Monate Haft. Das Verfahrengegen den wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und Vergehens nach dem Waffengesetz angeklagten Schützen wurde ausgeschieden und vertagt.

Der 46-jährige Kroate soll laut Staatsanwaltschaft mit einem bisher unbekannten Mittäter nach Österreich eingereist sein, um in Wohnstätten einzubrechen. Am 18. Februar wurden zunächst aus einem Haus im Bezirk Melk Uhren und Schmuck im Wert von zumindest 2.000 Euro gestohlen, danach hatte das Duo ein Objekt im Bezirk Amstetten ins Visier genommen. Während des Coups war der Hausbesitzer nach Hause gekommen und hatte Geräusche bemerkt. Der 66-jährige gebürtige Kroate war laut Anklage ins Schlafzimmer im Obergeschoß gelaufen, hatte eine nicht registrierte Pistole geholt, die beiden Männer im Wohnzimmer auf frischer Tat ertappt und einen Schuss abgegeben. Getroffen wurde dabei niemand.

Am Oberschenkel verletzt

Das Duo sprang daraufhin ohne Diebesgut über das Fenster ins Freie, der 66-Jährige feuerte laut Anklage ein zweites Mal und verletzte den 46-Jährigen am Oberschenkel. Staatsanwalt Karl Fischer sprach von einem "glatten Durchschuss". Das Duo flüchtete mit dem Auto, in Ennsdorf ließ der Lenker den Verletzten aussteigen und fuhr weiter. Der blutende Mann wurde in ein Linzer Krankenhaus transportiert. Nach der Behandlung wurde der zuletzt in Deutschland wohnhafte Kroate in die Justizanstalt St. Pölten gebracht, wo er seit Februar in U-Haft saß.

Der mehrfach in Österreich, Deutschland und seiner Heimat vorbestrafte 46-Jährige, der laut seinen Angaben bisher rund acht Jahre im Gefängnis verbracht hatte, bekannte sich schuldig. Er habe seinen Komplizen zum Einbruch "überredet", meinte der Angeklagte. Der Verteidiger des mutmaßlichen Schützen bezeichnete den Vorwurf der absichtlich schweren Körperverletzung gegen seinen Mandanten als "nicht ganz nachvollziehbar": "Dass er ihn getroffen hat, ist purer Zufall gewesen." Der Vorfall tue dem 66-Jährigen leid, betonte der Rechtsanwalt. Er bat wie der Verteidiger des 46-Jährigen um ein mildes Urteil.

Aus Angst geschossen

"Wie gut können Sie schießen?", wollte der Richter in der Schöffenverhandlung vom Hausbesitzer wissen. "Nicht gut", meinte der 66-Jährige. "Ich habe nicht vorgehabt, jemanden wehzutun", er habe sich verteidigen und die Einbrecher vertreiben wollen. Er habe aus "Angst, Panik, Stress" geschossen und auf die Wiese gezielt, aber nicht auf Personen, gab der Pensionist zu Protokoll. Den Angaben des Kroaten zufolge hatte der Hausbesitzer drei Mal geschossen, das bestritt der 66-Jährige. Unterschiedliche Angaben machten die beiden Beschuldigten auch dazu, von welchem Standort und wohin der Mostviertler gefeuert hatte. Ein Projektil wurde mehrere Meter vom Fenster entfernt gefunden.

Der bisher unbescholtene Hausbesitzer hatte Pistole und Munition laut Staatsanwaltschaft unbefugt besessen, zu diesem Vorwurf bekannte er sich schuldig. Die geladene Waffe sei am Nachtkästchen im Schlafzimmer gelegen, in der Lade befand sich weitere Munition. "Das war einfach Schlamperei", meinte der 66-Jährige dazu. Die Pistole sei ein Geschenk gewesen, er habe sie als "Erinnerung" besessen.

Urteil nur für den Einbrecher

Ein Urteil gab es vorerst nur gegen den Einbrecher. Mildernd wirkte sich bei der Strafbemessung laut dem Richter u.a. das umfassende und reumütige Geständnis aus und, dass es bei einem der beiden Einbrüche beim Versuch geblieben war. Zu den Erschwerungsgründen zählten u.a. die zwölf einschlägigen Vorstrafen, die Tatbegehung während offener Probezeit und, dass die Voraussetzungen für Strafschärfung bei Rückfall vorlagen. Der Kroate möchte die Haft in seinem Heimatland verbüßen.

Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Schützen wurde ausgeschieden und auf unbestimmte Zeit vertagt. Eingeholt wird laut dem Richter ein Schussgutachten und ein medizinisches Gutachten zur Schwere der Verletzung des Einbrechers.