Am Landesgericht Korneuburg hat am Donnerstag der Dreifachmord-Prozess gegen einen 55-Jährigen begonnen. Der Mann soll im Dezember 2018 auf einem Anwesen im Bezirk Mistelbach seinen jüngeren Bruder, seinen Vater und seine Stiefmutter erschossen haben. Der Beschuldigte gab die Taten zu, verantwortete sich allerdings mit Totschlag. Ein Urteil wird für Freitag erwartet.

Schauplatz der Bluttat am Nachmittag des 13. Dezember 2018 war das Kaminzimmer in dem Anwesen. Ausgelöst von Meinungsverschiedenheiten über einen nicht genehmigten Bau eines Speiselifts im Gebäude entwickelte sich eine heftige und lautstarke Auseinandersetzung. Sein Vater habe angefangen zu brüllen, schilderte der Angeklagte die Szenerie, bei der Kaffee und Kuchen gereicht wurden. Danach habe es wiederholt Vorwürfe seitens des 92-Jährigen und der Stiefmutter gegeben. Als dann auch noch sein 52-jähriger Bruder, der ebenfalls im Raum anwesend war, sagte, "du musst schon dem Vater zuhören und folgen", sei es ihm "zu viel geworden". "Ich muss alle drei erschießen", habe er sich gedacht.

"Nicht mehr gewusst, was ich tue"

Der Beschuldigte begab sich ins Erdgeschoß und kam mit einer geladenen Bockflinte wieder retour ins Kaminzimmer. "Dort habe ich sofort geschossen." Er habe sich keine genaue Reihenfolge der Schüsse überlegt, "weil ich in dem Moment überhaupt nicht mehr gewusst habe, was ich tue". Dem Sachverständigen Wolfgang Denk zufolge feuerte der Mann zuerst auf seinen 52-jährigen Bruder, danach auf den Vater und schließlich gleich dreifach auf die 87 Jahre alte Stiefmutter. Alle Opfer verstarben an Ort und Stelle.

Nach den Schüssen verließ der 55-Jährige das Gebäude. Davor hatte er einen Zwischenstopp bei der im Erdgeschoß beschäftigten Haushälterin eingelegt. "Es sind alle tot", soll er, völlig außer Atem, zu der 62-Jährigen gesagt haben.

Im Hof des Anwesens wartete der Angeklagte schließlich auf die Exekutive und ergab sich. Zu Beginn der Geschworenenverhandlung sprach er - wie Verteidiger Peter Philipp - von Totschlag. "Dazu bekenne ich mich schuldig, in allen drei Fällen", gab der Verdächtige zu Protokoll. Am Schluss von Prozesstag eins sagte der 55-Jährige, dass die Erregung "nicht kontrollierbar" war und die Handlungen über ihn hereinbrachen "wie ein Unglück".

Urteil am Freitagnachmittag

Der im Verhältnis zum Mord als Privilegierung bezeichnete Totschlag fordert ein Handeln im Rahmen einer heftigen Gemütsbewegung, die zudem allgemein begreiflich ist. Ersteres war zum Tatzeitpunkt gegeben, befand der Sachverständige Werner Brosch im psychiatrischen Gutachten. Die Einschätzung der allgemeine Begreiflichkeit der Gemütsbewegung obliegt den Geschworenen. Eine solche liege in diesem Fall jedoch "ganz bestimmt nicht vor", äußerte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsvortrag klar ihre Meinung.

Der Prozess wird am (morgigen) Freitag um 8.30 Uhr fortgesetzt. Nach den Schlussvorträgen der Vertreterin der Anklagebehörde sowie des Verteidigers starten die Beratungen. Ein Urteil wird für den Nachmittag erwartet.