17 Asylwerber mit negativen Asylbescheiden sind bereits am Montag im Rückkehrzentrum des Innenministeriums am Bürglkopf in Fieberbrunn (Bezirk Kitzbühel) in den Hungerstreik getreten. Der jüngste Streikende soll erst 15 Jahre alt sein, ein Iraker verweigere zudem die Flüssigkeitsaufnahme, berichtete der "Standard" in seiner Online-Ausgabe am Mittwoch.

Grund für den Streik sollen "untragbare Zustände" in der Einrichtung sein. Laut "Standard" wollen einige auch eine neuerliche Prüfung ihres Asylantrages erwirken, da dieser "zu Unrecht abgelehnt" worden sei. Das Rückkehrzentrum befindet sich auf 1.250 Metern Seehöhe und sei "entlegen". Derzeit würden rund 40 Menschen dort leben, darunter auch Familien mit Kindern.

Die Tiroler Soziallandesrätin Gabriele Fischer (Grüne) sprach sich für eine Schließung der Unterkunft aus. "Die Einrichtung am Bürglkopf ist abgelegen, isoliert und besonders für Kinder absolut ungeeignet", sagte Fischer. Da das Haus aber dem Bund unterstellt sei, habe das Land Tirol diesbezüglich keine Handhabe.

Kein Einfluss auf Asylverfahren

Das Innenministerium bestätigte indes den Hungerstreik und verwies auf die Schweizer Firma ORS, die für die Betreuung zuständig sei und nach einem "vorgegebenen Leitfaden" agiere. Das bedeute die Einhaltung einer Meldekette, die auch die Einbindung von Ärzten vorsehe. Auf die Asylverfahren der Betroffenen werde der Hungerstreik allerdings keinen Einfluss haben.

Der Integrationssprecher der Tiroler Grünen, LAbg. Georg Kaltschmid, forderte den neuen Innenminister Wolfgang Peschorn dazu auf, "einen Schlussstrich unter diese menschenunwürdige Politik zu setzen und die sogenannten Rückkehrberatungseinrichtungen mit sofortiger Wirkung zu schließen".

Im Jahr 2017 war das Haus am Bürglkopf von einem Flüchtlingsheim in ein Rückkehrzentrum umfunktioniert worden. Bereits in den 1990er-Jahren hatte es als Heim für die damaligen Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien gedient. In einer Rückkehrberatung sollen die Menschen von ihrer freiwilligen Abreise überzeugt werden, auch eine zwangsweise Abschiebung ist möglich.