Ein 50-Jähriger ist am Dienstag in Krems vor einem Geschworenengericht gestanden, weil er im Oktober 2018 im Bezirk Krems-Land mehrmals mit einem Messer auf seine um ein Jahr jüngere Ehefrau eingestochen haben soll. Der Angeklagte musste sich wegen versuchten Mordes verantworten, den er bestritt. Der Beschuldigte räumte allerdings ein, die Handlungen gegen das Opfer gesetzt zu haben.

Dem Mann wird vorgeworfen, seine Partnerin in der Nacht auf den 22. Oktober 2018 im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung attackiert zu haben. Der 50-Jährige soll der Frau mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 17 Zentimetern zweimal in den Hals, zumindest achtmal in die Brust sowie einmal in den Oberbauch gestochen haben. Es blieb laut Staatsanwalt nur deshalb beim Mordversuch , weil das Opfer "massive Gegenwehr leistete", den Mann in die Hand biss und um Hilfe schrie.

Opfer erstversorgt

Der 50-Jährige soll nach den Stichen die Rettungskräfte verständigt und die Wunden der Frau erstversorgt haben. Er wurde wenig später vor dem Gebäude festgenommen. Die Verletzte wurde mit dem Notarzthubschrauber in das Universitätsklinikum St. Pölten geflogen und dort notoperiert.

"Die Tat, die zu beurteilen ist, war schrecklich und furchtbar", sagte der Verteidiger. Sein Mandant bereue, "was hier herausgekommen ist". Der Angeklagte sei aber vom Versuch zurückgetreten, weil er die Blutungen des Opfers gestillt habe und damit "freiwillig den Erfolg abgewendet" habe. Was übrig bleibt, sei eine "vorsätzliche schwere Körperverletzung". "Nach einem fehlgeschlagenen Versuch ist kein Rücktritt mehr möglich", hielt der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsvortrag dagegen. Der ursprüngliche Tatplan des Beschuldigten, seine schlafende Frau mit Stichen ins Herz zu töten, sei nämlich gescheitert, weil das Opfer noch davor wach wurde und sich verteidigte.

Weiters ersuchte der Verteidiger "um Therapie statt Strafe". Der Angeklagte sei nicht schuldfähig, dies sei das Ergebnis einer Krankheitsentwicklung, die aufgrund schwerer Schicksalsschläge ihren Lauf genommen habe. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde keine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Angeklagter offenbarte Erinnerungslücken

Bei seiner Einvernahme in Bezug auf die Tatnacht hat der Angeklagte Erinnerungslücken offenbart. Dem psychiatrischen Sachverständigen zufolge ist der Mann zurechnungsfähig. Der Antrag des Verteidigers auf ein Ergänzungsgutachten wurde vom Geschworenengericht abgewiesen.

Teilweise unter Tränen schilderte der Angeklagte das Geschehen in der Tatnacht. "Warum wollten Sie da der Frau ins Herz stechen?", fragte der vorsitzende Richter. "Ich weiß es nicht, das kann ich Ihnen nicht sagen. Es war in den Tagen davor irgendwas in den Medien mit Stecherei." Auch, warum er während der Handlungen geschrien habe, er wolle "alle allemachen", wisse er nicht mehr, sagte der Beschuldigte.

Er habe längere Zeit nach einem Brandgeschehen im Juli 2018 - das gemeinsame Haus des Ehepaares fing Feuer - Selbstmordgedanken gehabt. In der Nacht auf den 22. Oktober habe er dann "alle mitnehmen wollen, wie bei einem Flugzeugabsturz", sagte der Angeklagte auch im Bezug auf die beiden Kinder, die er mit seiner Frau hat. Als er das Messer geholt habe, hätte er vorgehabt, die Frau "zu töten - und die Kinder". Bereits eine Woche vor dem Geschehen habe er mit dem Gedanken gespielt, der 49-Jährigen etwas anzutun, obwohl sie "meine größte Liebe" gewesen sei.

Nachdem er mit den Messerstichen gegen die Partnerin aufgehört hatte, habe er sich gedacht "das bin ja nicht ich, wie kann ich das wiedergutmachen". Hätte er die Rettung auf Anweisung seiner Frau nicht alarmiert, wäre die 49-Jährige ums Leben gekommen, mutmaßte der Beschuldigte. Auch der medizinische Gutachter sprach von einem "potenziell lebensbedrohlichen Verletzungsbild". "So was Schlimmes, daran will ich gar nicht denken", sagte der Angeklagte. "Das wäre ja das, was sie vorgehabt haben", hielt der Richter entgegen. "Gott sei Dank bin ich dann munter geworden. Ich habe zu der Zeit nicht gewusst, was ich tue", bekräftigte der 50-Jährige.

Der vom Gericht bestellte psychiatrische Sachverständige hielt in der Geschworenenverhandlung fest, dass beim 50-Jährigen keine Geisteskrankheit und keine "sehr schwere Persönlichkeitsstörung" vorliege. Auch sei die Handlung des Mannes nicht aus dem Affekt erfolgt. "Von aufgehobener Einsichts- und Steuerungsfähigkeit kann also überhaupt nicht gesprochen werden", der Beschuldigte sei zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen, sagte der Gutachter. "Eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher steht aus meiner Sicht überhaupt nicht zur Debatte."

Gutachten beantragt und abgewiesen

Der Verteidiger sah dies anders und beantragte die ergänzende Einholung eines psychiatrischen-psychologischen Gutachtens unter Einbeziehung der Krankengeschichte - der Beschuldigte wird seit Monaten in einem Wiener Spital psychiatrisch behandelt. Der Antrag wurde vom Gericht abgewiesen.

Die Verhandlung wird nach einer Mittagspause um 13.30 Uhr fortgesetzt. Dann wird die bereits vor dem Prozess erfolgte kontradiktorische Einvernahme des Opfers vorgetragen.