Die "Zehn Gebote der Zuwanderung" sollen Zuwanderer und Asylbewerber künftig in niederösterreichischen Wertekursen und Integrationsprojekten unterzeichnen müssen, wie es in einem Online-Bericht in der deutschen Zeitung "Welt" heißt. "Sobald jemand zu uns kommt, erhält jeder Asylbewerber neben den üblichen Verwaltungsunterlagen auch die 'Zehn Gebote der Zuwanderung' von Niederösterreich", wird der niederösterreichische Landesrat für Asyl Gottfried Waldhäusl (FPÖ) im Bericht zitiert.

Dankbarkeit gegenüber Österreich

Der Wertekanon würde in fünfzehn Sprachen vorliegen und fordere die Unterzeichner etwa auf "Österreich gegenüber Dankbarkeit zu leben", die "Religionsfreiheit zu achten", "Tiere vor unnötigem Leid zu schützen" sowie "das eigene Verhalten und die Erziehung der Kinder an Österreichischen Werten zu orientieren". Sanktionen für den Fall, dass sich Personen nicht an die vorgesehenen Regel hält, gebe es nicht, betonte Waldhäusl bei einer Pressekonferenz in St. Pölten. 

Die Gebote seien "positiv gemeint", und "das normalste, was der Hausverstand hergibt", betonte Waldhäusl. "Wir geben diesen Menschen Schutz auf Zeit und alles, was sie brauchen. Dafür erwarten wir auch eine gewisse Dankbarkeit." Jeder Asylwerber soll in einem ersten Schritt darauf hingewiesen werden "wie Österreich tickt".

Unklar sei, warum die Asylbewerber diese "Zehn Gebote" unterzeichnen müssen, denn Wertekurse vermitteln laut Österreichischem Integrationsfonds bereits die Prinzipien des Zusammenlebens wie Demokratie, Meinungsfreiheit, Gewaltfreiheit, Rechtsstaatlichkeit etc.

Waldhäusl sorgt mit seiner Asylpolitik immer wieder für Wirbel. Im Vorjahr hatte er gefordert, dass man jenen Asylwerbern, die nicht integrationswillig seien, eine "Sonderbehandlung" anstreben müsse. Der Begriff "Sonderbehandlung" gilt allerdings als Nazi-Jargon. Er war während der NS-Zeit eine Tarnbezeichnung für die Ermordung von Menschen. 

Erneuter Brief an subsidiär Schutzberechtigte

Kommende Woche soll ein erneutes Schreiben an die 424 subsidiär Schutzberechtigten ergehen, die in Asylgasthöfen oder anderen Grundversorgungseinrichtungen in Niederösterreich leben, sagte Waldhäusl bei der Pressekonferenz. Der jüngste gleich gelagerte Brief hatte vor rund einem Monat für großes mediales Aufsehen gesorgt.

In dem neuen Schreiben der Fachabteilung des Landes sollen die Betroffenen einmal mehr aufgefordert werden, "ihrer Verpflichtung - als Bezieher der Grundversorgungsleistungen - nachzukommen und sich um einen Arbeitsplatz und um eine individuelle Unterkunft umzusehen", wie es in den Unterlagen zur Pressekonferenz hieß.

Frist von drei Monaten

Waldhäusl erkannte in der Aufforderung "nichts Menschenunwürdiges". Von den 707 im Bundesland lebenden subsidiär Schutzberechtigten "haben es bereits 40 Prozent geschafft, sich ein privates Quartier zu suchen. Den Rest wollen wir jetzt auch noch unterstützend dahin bringen." Den Betroffenen werde eine Frist von drei Monaten eingeräumt, danach beginne eine zweimonatige Nachfrist zu laufen. "Es vergehen also fünf Monate, bis die Leistungen an den Quartiergeber eingestellt werden", sagte der FPÖ-Politiker. Humanitäre Fälle dürfen laut dem Landesrat jedoch "selbstverständlich in den organisierten Quartieren bleiben", in diesem Bereich verwies er auf eine Einzelfallprüfung.

Waldhäusl forderte am Montag zudem, den Status der subsidiären Schutzberechtigung allgemein zu überdenken. Dabei handelt es sich um Personen mit abgewiesenem Asylantrag, deren Leben oder Gesundheit in ihrem Herkunftsland bedroht wird und die daher vor der Abschiebung geschützt sind. Der FPÖ-Politiker verwies dabei auf Fälle "wo Personen einer Abschiebung entgehen, weil sie über Nacht Christen werden".

Per Ende April befanden sich 3.625 Asylwerber in Niederösterreich in der Grundversorgung. Zudem wurden 165 unbegleitete Minderjährige verzeichnet.