Nicht unumstritten ist der Transportdienstanbieter Uber. In Wien gibt es einen Rechtsstreit zwischen dem Unternehmen und der Taxizentrale 40100. Die Taxizentrale konnte jetzt am Handelsgericht einen Zwischenerfolg für sich erzielen. Uber ist mit seinem Vorgehen gegen die Taxivermittlungszentrale wegen behaupteter "Unlauterer Exekutionsführung" zunächst abgeblitzt.

Konkret hatte das Unternehmen Uber, das vor dem größten Börsengang seit Jahren steht, einen Antrag auf Einstweilige Verfügung gestellt. Die Taxizentrale 40100 würde falsch exekutieren und damit Uber schädigen, denn Uber habe sein System geändert, lautete der Vorwurf im Antrag, der nun vom Handelsgericht Wien zurückgewiesen wurde.

Die Taxizentrale dürfe also weiterhin Strafanträge und Exekutionsbegehren gegen Uber stellen, erklärte der Anwalt der Taxizentrale, Dieter Heine, gegenüber der APA. Uber kann gegen den Gerichtsbeschluss noch innerhalb von 14 Tagen Rekurs erheben.

"Solange der Fahrer die Möglichkeit hat, direkt die Fahrt anzunehmen, verstößt das gegen das Gesetz", sagt Heine. Das Handelsgericht habe damit erklärt, ein System wie es derzeit in Wien bestehe, verletze "systemimmanent" das Gesetz, nämlich die Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung (LBO).

Uber glaubt an Zukunft in Österreich

Der US-Fahrdienstvermittler sieht sich weiterhin im Recht. "Wir haben intensiv daran gearbeitet, unsere Prozesse anzupassen, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen", hieß es von Uber zur APA. "Wir glauben fest daran, dass Uber eine vielversprechende Zukunft in Österreich hat und möchten uns dafür engagieren, ein langfristig guter Partner für Wien zu sein."