Ein 21-Jähriger, der nach einer gescheiterten Ausreise nach Syrien und einer ersten Verurteilung die radikalislamistische Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) von Wien aus weiter tatkräftig unterstützt haben soll, hat das am Dienstag am Wiener Landesgericht bestritten. "Ich heiße den IS nicht gut", erklärte der gebürtige Bosnier einem Schöffensenat (Vorsitz: Daniel Potmesil).

Der Angeklagte sei "allumfassend nicht schuldig", meinte sein Verteidiger Leonhard Kregcjk eingangs des auf mehrere Tage anberaumten Verfahrens wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (§ 278b Absatz 2 StGB) und Beteiligung an einer kriminellen Organisation (§278a StGB). Die Vorwürfe nannte der Anwalt "Hypothesen der Staatsanwaltschaft", die in dieser Sache einseitig ermittelt hätte. Sein Mandant sei weder Mitglied des IS noch habe er der Terror-Miliz geholfen.

Staatsanwältin Viktoria Berente bezeichnet den 21-Jährigen dagegen als "Lieblingsschüler" des berüchtigten Hass-Predigers Mirsad O. alias Ebu Tejma. Dieser selbst habe den Angeklagten so genannt, betonte Berente. Der heimische Radikalislamist, der als eine federführende Stimme des Jihadismus in Österreich gilt bzw. galt, ist 2016 in Graz rechtskräftig wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation sowie Anstiftung zum Mord zu einer zwanzigjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Nach wie vor dem IS zugetan?

Mit Hinweis auf die Vergangenheit des 21-Jährigen sowie seine familiären Bande zeigte sich die Staatsanwältin überzeugt, dass der Angeklagte nach wie vor dem IS zugetan ist. Demnach wurden der junge Mann und dessen Bruder von ihrem Stiefvater radikalisiert, der 2014 nach Syrien ging, um sich dort als Kämpfer dem IS anzuschließen. Der Anklagevertreterin zufolge dürfte der Stiefvater mittlerweile nicht mehr am Leben sein. Im Mai 2015 wollte der damals 17-Jährige jedenfalls dem Stiefvater in den Krieg nachfolgen. Er besorgte sich einen gefälschten rumänischen Reisepass, ließ sich mit dem Taxi von Wien nach Prag bringen und wollte dann nach Istanbul fliegen, um danach die türkisch-syrische Grenze zu überwinden. In Syrien beabsichtigte er sich am "Kampf gegen die Ungläubigen" zu beteiligen, wie er sich in Chats ausdrückte, die später vom Verfassungsschutz sichergestellt werden konnten. Der 21-Jährige war seit 2012 - damals war er gerade ein Mal 15 Jahre alt - vom Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) überwacht worden.

Den tschechischen Beamten fiel jedoch das gefälschte Reisedokument des Burschen auf. Aus dem Flug wurde nichts, stattdessen wurde der junge Mann festgenommen und zurück nach Wien geschickt, wo er im April 2016 in seinem ersten Terror-Prozess im Hinblick auf sein jugendliches Alter noch mit einer teilbedingten Haftstrafe von 21 Monaten davonkam.

Abschreckende Wirkung hatte diese Verhandlung keine. Der Bursch ignorierte ihm erteilte gerichtliche Weisungen, ein angeordnetes Deradikalisierungsprogramm brach er ab. Seine bedingte Entlassung wurde darauf widerrufen.

"Er scheint anscheinend unbelehrbar zu sein"

Wieder auf freiem Fuß, pflegte der Beschäftigungslose laut Staatsanwältin weiter Kontakt zum IS: "Er scheint anscheinend unbelehrbar zu sein." So soll der 21-Jährige 2017 die Ausreise dreier Islamisten nach Syrien organisiert haben, wo sich die Männer dem IS anschließen wollten. Eine in Norwegen lebende Somalierin, die über Wien bzw. Prag nach Syrien wollte, soll der 21-Jährige bei sich übernachten und ihr anschließend die Schüssel zur Wohnung seines Bruders überlassen haben. Daneben soll er den IS propagandistisch und mit Geldüberweisungen finanziell unterstützt haben.

Der 21-Jährige wies sämtliche Anschuldigungen zurück. Er habe zwar 1.490 Euro nach Syrien transferieren wollen, das Geld wäre aber für seine Stiefmutter - eine Ägypterin, die sein Stiefvater im Kriegsgebiet nach islamischem Recht geheiratet hatte - und nicht für terroristische Zwecke gedacht gewesen: "Es ging ihr sehr schlecht dort, humanitär. Ich wollte ihr helfen."

Auch die Übernachtungsmöglichkeit, die er der Somalierin gewährte, sei eine gute Tat gewesen. Ein Freund - den Namen gab der Angeklagte auf mehrfaches Befragen des Richters nicht preis - habe ihm darum gebeten. Es habe sich um eine "bedürftige Frau, eine Glaubensschwester" gehandelt. Dass diese sich dem IS verschrieben hatte - sie wurde von der tschechischen Polizei am Prager Flughafen festgenommen, den norwegischen Behörden zur Strafverfolgung übergeben und dort mittlerweile verurteilt - habe er nicht gewusst: "Sie war bunt gekleidet und hatte einen Rucksack. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie zum IS wollte."

Ein Zeuge belastet den 21-Jährigen, dieser habe in Wien Jugendliche bzw. junge Männer für den IS rekrutiert und für drei Burschen die Reise nach Syrien organisiert. "Die sind autonom ausgereist", hielt dem Verteidiger Kregcjk entgegen.

Propagandamaterial sichergestellt

Dass nach der neuerlichen Festnahme des 21-Jährigen bei dem jungen Mann umfangreiches Propagandamaterial des IS sichergestellt werden konnte, erklärte Kregcjk mit der seinerzeit von der Justiz angeordneten Deradikalisierung. Um sich ein "umfassendes Bild" zu machen, habe sich sein Mandant "auch der Quellen des Islamischen Staats bedient", sagte der Anwalt. Das bedeute aber nicht, "dass er auch diese Überzeugung teilt". Hinrichtungen verurteile der 21-Jährige beispielsweise "aufs Schärfste", dass der IS im Kriegsgebiet Nahrungsmittel verteile, heiße er demgegenüber gut.

Auf den Handys des 21-Jährigen wurden allerdings abgespeicherte Bilder und Videos von Hinrichtungen und "abscheulichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gefunden, wie der Richter sagte. "Ich verfolge die Nachrichtenkanäle des IS, weil ich dort Familie habe", nahm der Angeklagte dazu Stellung. "Solche Sachen" würden dort "auch gepostet" und wären ohne sein aktives Zutun auf seinen Geräten gelandet: "Man kommt nicht drum hin, wenn man solche Medien verfolgt."

In dem Verfahren sind vier Personen mitangeklagt, darunter die tschetschenisch-stämmige Ehefrau des gebürtigen Bosniers, die aufgrund einer fortschreitenden Muskelkrankheit im Rollstuhl sitzt. Sie sollen an den Aktivitäten des Hauptangeklagten beteiligt gewesen sein. Sämtliche Mitangeklagte bekannten sich zu den Terror-Vorwürfen ebenfalls nicht schuldig. Die Verhandlung wurde von strengen Sicherheitsvorkehrungen begleitet, für das gesamte Gerichtsgebäude galt ein Film- und Fotografierverbot.