Bis inklusive Montag, 15. April, gilt die situative Winterausrüstungspflicht. Das heißt, wer bei entsprechenden Fahrbahnverhältnissen mit seinem Auto unterwegs ist, muss Winterreifen montiert haben. Der ÖAMTC rät jedoch dazu, auf die Witterung zu achten, bevor die Reifen umgesteckt werden. "Das aktuelle Wetter ist wichtiger als das Datum auf dem Kalender", sagte ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki.

Notfalls sollte man besser das Auto stehen lassen, wenn bereits umgesteckt wurde. "Wird man mit falscher Bereifung erwischt, droht eine Geldstrafe. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, reicht der Strafrahmen bis zu 5.000 Euro", erklärt er.

Sind Verkehrsteilnehmer nach dem 15. April bei Schneefall mit Sommerreifen unterwegs, kann das bei einem Unfall Probleme mit der Versicherung mit sich bringen. "Denn die Einschätzung der Fahrbahnverhältnisse und die Wahl der Ausrüstung liegen grundsätzlich beim Lenker - es ist also sehr wahrscheinlich, dass eine Kasko-Versicherung etwaige Schäden nicht zahlt", sagte der ÖAMTC-Jurist.

Eine Sommerreifenpflicht gibt es übrigens nicht. Dennoch sollte mit dem Umstecken nicht zu lange gewartet werden. "Winterreifen sind nicht für den Sommer gemacht. Das kann zu längeren Bremswegen, höherem Verschleiß und schlechterem Fahrverhalten führen", erklärte Letitzki.