Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat sich am Freitag mit der Klage der FPÖ gegen die Republik wegen der vergangenen Bundespräsidentenwahl beschäftigt. Richterin Margit Schaller legte ihre Rechtsansicht dar. Sie sieht keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Verfahren wurde am Freitag geschlossen, das Urteil ergeht schriftlich.

Schaller schränkte das Verfahren auf den Grund des Anspruchs ein. Zunächst soll also entschieden werden, ob überhaupt ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Diese Frage sei nicht in einem Beweisverfahren zu klären, sondern es handle sich um eine reine Rechtsfrage, so die Richterin.

Schaller legte ihre Rechtsansicht am Freitagvormittag dar: Die Wahlvorschriften zielten darauf ab, den freien Wählerwillen zu schützen, sagte sie. "Davon ist meiner Ansicht nach aber das Vermögen des Wahlwerbers selbst - und noch weniger das Vermögen der klagenden Partei - nicht umfasst." Der Schutzbereich dieser Norm reiche nicht so weit, dass dadurch bloße Vermögensschäden umfasst wären, meinte Schaller.