Auf Österreichs Straßen ändert sich für die Radfahrer - auch für E-Bikes - ab dem 1. April einiges. Hier die wichtigsten Änderungen der Novelle der Straßenverkehrsordnung im Überblick:

  • Reißverschlusssystem für alle:

Das Ende eines Radfahrstreifens soll künftig nicht mehr gesondert durch die Markierung "Ende" gekennzeichnet werden. Gleichzeitig soll für den Fall, dass ein Radfahrstreifen endet, auch für Radler das Reißverschlusssystem gelten. Sie sind also gleichberechtigt mit anderen Fahrzeugen und müssen nicht mehr warten, um sich in den Fließverkehr einzuordnen.

  • Vorrang für Radler:

Radler, die parallel zum Fließverkehr fahren haben künftig Vorrang gegenüber rechtsabbiegenden Fahrzeugen. Bisher mussten sie, wenn sie den Radfahrstreifen verlassen und nach rechts oder links abbiegen wollten, warten. Nun gelten auch für alle Radler die "normalen Vorrangregeln".

  • Schutzwege befahren verboten:

Schutzwege zu befahren ist künftig für Radfahrer streng verboten, außer der Schutzweg hat eine Zusatzmarkierung für Radler.

  • Radfahrausweis bereits ab dem vollendeten 9. Lebensjahr:

Der Radfahrausweis, mit dem Kinder bisher ab zehn Jahren allein radeln durften, kann mit Inkrafttreten der Novelle bereits ab dem vollendeten neunten Lebensjahr erworben werden, wenn die vierte Schulstufe besucht wird. An der Radhelmpflicht für Kinder unter zwölf Jahren ändert sich ebenso wenig wie an den erlaubten Verkehrsflächen (Radwegbenützungspflicht, Gehsteig und -weg tabu). Der Club machte am Freitag außerdem auf die Ausrüstungsbestimmungen aufmerksam: vorne weiße, hinten rote Reflektoren, gelbe Reflektoren an Pedalen und Speichen, Klingel oder Hupe, zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen, Licht bei schlechter Sicht oder Dunkelheit. Wer dagegen verstößt, riskiert hohe Strafen. Bis zu 726 Euro pro fehlendem Teil sind möglich.

  • Fahrrad am Zebrastreifen schieben

Die Novelle stellt nun ausdrücklich klar, dass ein Zebrastreifen nicht mit dem Fahrrad befahren werden darf. "Dies entspricht der schon bisher herrschenden Rechtsansicht. Der Mobilitätsclub begrüßt die Klarstellung jedenfalls, weil jede Unsicherheit ein gutes Miteinander behindert", so ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried.