Wegen Wiederbetätigung und Verhetzung ist ein 67-Jähriger am Mittwoch in St. Pölten vor einem Schwurgericht gestanden. Der Mann hatte auf seiner Wohnungstür ein Schild mit "Rückführungsbeauftragter" angebracht, weiters waren "SS", "SA", "HH" und "88" (ein Code für "Heil Hitler") aufgeklebt. Als das Schild entfernt wurde, kam der Schriftzug "Office Moslem Hunter - Kill them all" zum Vorschein. Er wurde zu 15 Monaten bedingt verurteilt.

Die Freiheitsstrafe wurde für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Mildernd wirkte sich der bisher ordentliche Lebenswandel aus, erschwerend war das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Auslöser war eine Anzeige des Vereins ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) im Sommer 2018, weil die Schilder bzw. Aufkleber beim Spendensammeln aufgefallen waren. Eine Hausdurchsuchung der Mietwohnung im obersten Stock war die Folge. Der Beschuldigte habe seine Tür mit nationalsozialistischen Symbolen "dekoriert", sagte die Staatsanwältin. Das Schild "Rückführungsbeauftragter" war laut Anklage in den NS-typischen Farben Rot-Weiß-Schwarz und in altdeutscher Schrift gehalten.

"Reine Interpretationssache"

"Ich gebe zu, dass ich das angebracht habe. Aber von Schuld sehe ich da weit und breit meinerseits nichts", sagte der Angeklagte aus dem Bezirk Melk. "Ich habe kein einziges nationalsozialistisches Symbol verwendet", erklärte er. Es handle sich um "willkürliche Abkürzungen". "SS" könne für "Sommerschlussverkauf" stehen, "SA" für "Sonderangebot" - das sei "reine Interpretationssache". Zu "HH" meinte der Pensionist: "Ich bin Fan von Hansi Hinterseer."

Zum Türschild meinte der 67-Jährige: "Der Herr Innenminister (Herbert, Anm.) Kickl hat seit 1. März 2019 Rückführungszentren beantragt, nur heißen die jetzt Ausreisezentren", in Deutschland gebe es einen offiziellen Rückführungsbeauftragten. Bundeskanzler und Innenminister würden dieselben Begriffe verwenden.

"Ich mag keine Moslems"

Zu "Office Moslem Hunter - Kill them all" meinte der 67-Jährige: "Im Koran gibt es eine Sure wo steht 'tötet sie, wo ihr sie trefft', also kann ich das genauso sagen." Weiters erklärte er: "Ich mag keine Moslems", er habe "wegen Moslems kein bisschen Geld". "Ich kann dieses Volk nicht leiden und es soll mir keiner in die Nähe kommen."

Als das Rote Kreuz Spenden gesammelt hatte, wollte er ihnen nichts geben, weil er nicht viel Geld habe und "weil die auch Moslems helfen", schilderte der Beschuldigte. Auf die Frage eines Vertreters des Roten Kreuzes, was er mit "SS" meine, soll der 67-Jährige "Supersportler" geantwortet haben.

"HH" für "Hansi Hinterseer"

Als Zeugen waren unter anderem mehrere Nachbarn geladen. Zu einem anderen Bewohner des Mehrparteienhauses mit 24 Einheiten soll der Angeklagte gemeint haben, dass "HH" für "Hansi Hinterseer" stehe. "Das habe ich ihm nicht geglaubt." Dann habe der 67-Jährige gesagt, dass die Buchstabenkombination "Heil Hitler" bedeute, erzählte ein Nachbar.

Die Staatsanwältin sagte im Schlussvortrag, die Schilder seien für einen größeren Personenkreis wahrnehmbar gewesen. Sie verwies auf eine Zeugenaussage, wonach neben den Bewohnern u.a. auch Postzusteller und Reinigungskräfte Zugang zum Gebäude hatten. Der Verteidiger forderte einen Freispruch in Zusammenhang mit dem Schild "Rückführungsbeauftragter". "Man muss schon die Kirche im Dorf lassen", meinte der Rechtsanwalt. Sein Mandant sei "kein Nazi im klassischen Sinn". Deutlich gemacht habe der 67-Jährige, dass er Moslems nicht mag. Die Buchstaben seien acht Millimeter groß gewesen, "nicht einmal die Mitbewohner im Haus haben das gelesen", so der Verteidiger zu den angebrachten Aufklebern und forderte einen Freispruch.

"Gesinnung können Sie mir nicht vorwerfen. Ich hab nichts mit dem Hitler zu tun, sondern ich mag die Moslems nicht", sagte der 67-Jährige in seinen Schlussworten zur Staatsanwältin. Weiters forderte er: "Ich will mein Schild zurück."