Ein 29 Jahre alter Mann, der am 21. September 2018 in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus seinen Vater erstochen hat, ist am Donnerstag vom Landesgericht für Strafsachen rechtskräftig in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

Der Betroffene leidet seit seinem 16. Lebensjahr an einer ausgeprägten paranoiden Schizophrenie. Er hatte den 51-jährigen Vater für den Teufel gehalten. "Ich hab' ein Messer genommen und reingestochen. In den Hals", schilderte der 29-Jährige einem Schwurgericht (Vorsitz: Christoph Bauer) in nüchternen Worten den Tathergang. Erst nach seiner Festnahme habe er mitbekommen, "dass ich den Vater umgebracht habe und nicht den Teufel".

Aufgrund seiner höhergradigen geistig-seelischen Abartigkeit konnte der Mann für die Bluttat in der Grimmgasse nicht verantwortlich gemacht werden. Einem Gutachten des Gerichtspsychiaters Peter Hofmann zufolge war er im Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig und damit nicht schuldfähig. Hofmann bezeichnete die von der Staatsanwaltschaft beantragte zeitlich unbefristete Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt als "unumgänglich". Den Betroffenen zeichne eine "hohe Gefährlichkeit" aus. Ohne entsprechende therapeutische Behandlung, die im Maßnahmenvollzug gewährleistet ist, wäre neuerlich "mit Straftaten mit schweren Folgen bis hin zu Tötungsdelikten zu rechnen", sagte Hofmann.

Die in der Jugend aufgetretene und von Cannabis-Konsum begünstigte psychische Erkrankung warf den 29-Jährigen aus der Lebensbahn. Nach dem Besuch der Hauptschule erlernte er keinen Beruf. Er verbrachte seine Tage beinahe ausschließlich in der elterlichen Wohnung. "Ich hab' mich zu Hause im Zimmer eingesperrt. Ich bin nicht rausgegangen. Da ist es mir nicht gut gegangen", berichtete er den Geschworenen. Die Tagesgestaltung des Mannes beschränkte sich im Wesentlichen aufs Computerspielen.

Krankheitseinsichtig war der 29-Jährige nur bedingt. Er wurde zwar zwei Mal stationär behandelt und bekam auch Medikamente gegen seine diagnostizierte Schizophrenie verschrieben. Er war aber nicht gewillt, diese kontinuierlich einzunehmen und sich regelmäßigen Kontrollen zu unterziehen. "Es gibt keine Möglichkeit, einen Patienten zur Mitwirkung zu zwingen, so lange er keine Straftat begangen hat", führte Staatsanwalt Bernhard Mascha dazu aus.

Er habe die Psychopharmaka abgesetzt, weil er davon Kopfschmerzen und Herzbeschwerden bekommen hätte, verriet der 29-Jährige: "Ich wollte keine Medikamente mehr trinken. Ich habe die 13 Jahre lang getrunken." In Folge dessen bildete sich der Mann zusehends ein, sein Vater sei das Böse. "Er hat geglaubt, dass sich der Vater in den Leibhaftigen verwandelt hat", legte der Staatsanwalt dar.

Am Morgen des 21. September, nachdem die Mutter und die Großmutter die Wohnung der Familie verlassen hatten, habe er nach dem Aufstehen den Vater in der Küche wahrgenommen, erinnerte sich der 29-Jährige: "Er sah normal aus, aber er war der Teufel." Er dürfte dem 51-Jährigen zunächst mehrere Faustschläge verpasst und diesen so zu Boden gebracht haben. Dann würgte er ihn und stach mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von elf Zentimeter zu.

Der Vater, der von dem Angriff vermutlich völlig überrascht wurde - die Leiche wies keine Abwehrverletzungen an den Unterarmen oder Händen auf - hatte keine Überlebenschance. Zum einen wies die Leiche Blutunterlaufungen im Kopf- und Halsbereich auf, die auf stumpfe Gewalteinwirkung hindeuteten. Zum anderen gab es an der Halsvorderseite sowie an Stirn, Schläfe und Augenwinkel Stich- und Schnittverletzungen. Da die Wunde im Halsbereich zackig war, sei anzunehmen, dass der Sohn mehrmals zu- bzw. nachgestochen habe, erläuterte Gerichtsmediziner Christian Reiter.

Durch die Halsstiche wurde der Rachenraum eröffnet und Blut konnte in die Lunge eintreten. Somit erstickte das Opfer an seinem eigenen Blut. Der Tod hätte laut Reiter nur durch eine unverzügliche Einlieferung ins Krankenhaus mit Intubation und Absaugen verhindert werden können.

"Menschliche Tragödie"

Der 29-Jährige wurde kurz nach der Bluttat in einem nahe gelegenen Park festgenommen. Im Gefängnis wunderte er sich, weshalb ihn der Vater nicht besuchen komme. "Der Teufel ist besiegt", gab der Kranke in der Justizanstalt von sich. "Das Ganze ist eine menschliche Tragödie", bemerkte Verteidiger Alexander Philipp. Seit sein Mandant in Gewahrsam ist, sei er medikamentös gut eingestellt: "Nun ist ihm klar geworden, dass er nicht den Teufel, sondern den Vater getötet hat." Dabei habe er zu diesem immer ein gutes Verhältnis gehabt: "Er hat ihn geliebt. Er leidet sehr unter der Situation."

Die Entscheidung der Geschworenen auf eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt fiel einstimmig aus. "Betrachten Sie die Einweisung nicht als Strafe, sondern als Chance. Wenn man Sie gut und ausreichend behandelt, können Sie mit dieser Krankheit ein normales Leben führen. Sie haben ein Recht auf ein Leben ohne Stimmen und Halluzinationen", bemerkte der Richter Christoph Bauer in Richtung des 29-Jährigen abschließend.