Ein notorischer Ladendieb ist am Donnerstag am Landesgericht Salzburg wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer teilbedingten Haftstrafe von zwölf Monaten, davon vier Monate unbedingt, rechtskräftig verurteilt worden. Der geständige 50-Jährige hat laut Anklage 2.751 Waren, darunter rund 500 Bücher, im Wert von rund 11.000 Euro gestohlen und sie bei sich zu Hause gehortet.

Die Diebstähle soll der Mann zehn Jahre lang von 2008 bis 2018 in insgesamt 15 Geschäften begangen haben. Mitgehen lassen hat er vor allem Bücher, Kosmetika, Lebensmittel und Textilien. "Da ist schon vieles zusammengekommen. Es war ein Fehler, dass ich daheim alles so lange gelagert habe", sagte der Pinzgauer zu Strafrichter Philipp Grosser. "Ein Fehler war, dass Sie gestohlen haben", ermahnte ihn der Richter.

Kaufsucht finanziert

Alle Gegenstände, die von Polizisten im November 2018 sichergestellt wurden, habe er nicht gestohlen, erklärte der Angeklagte. "Ich habe die Rechnungen nicht aufbewahrt." Der Saisonarbeiter sprach von einer Kaufsucht, die sich dann "geldmäßig nicht mehr ausgegangen ist". Eine Privatbeteiligte, die eine Filiale einer Drogeriekette in Zell am See vertrat, erklärte, dass die sichergestellten Produkte für einen sozialen Zweck gespendet werden.

Der Beschuldigte ist von 1999 bis 2005 bereits 18 mal vor Gericht gestanden und dann im Jahr 2018 noch einmal wegen versuchten Diebstahls. Bis zu Beginn seiner Untersuchungshaft am 6. Dezember 2018 wegen des aktuellen Strafverfahrens ist er aber noch nie im Gefängnis gesessen.

Der Richter nahm als Schaden einen Wert von mehr als 5.000 Euro an. Er ordnete eine Bewährungshilfe für den Pinzgauer für die Dauer der dreijährigen Probezeit an, die bezüglich des bedingten Strafanteils von acht Monaten ausgesprochen wurde. Da die Vorhaft angerechnet wird, endet der unbedingte Strafanteil von vier Monaten bereits am 6. April. Der Strafrahmen in dieser Causa beträgt bis zu drei Jahren Haft.