Die 55 Jahre alte Frau erhielt wegen gröblicher Vernachlässigung (§ 92 StGB) eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein mitangeklagter diplomierter Krankenpfleger, der im Auftrag des Fonds Soziales Wien bei dem Betroffenen zwei Hausbesuche durchgeführt und dabei keinen Pflegebedarf gesehen hatte, wurde dagegen freigesprochen. Ihm wurde zugebilligt, bei seinem letzten Besuch im März 2016 den schlechten Zustand des Patienten und den Handlungsbedarf womöglich nicht erkannt zu haben. "Ein grobes Verschulden ist im Zweifel nicht feststellbar", hielt Richter Stefan Erdei fest. Der Staatsanwalt gab dazu keine Erklärung ab, der Freispruch ist damit ebenfalls nicht rechtskräftig.

Der Patient war 2015 nach einem längeren Krankenhausaufenthalt nach Hause entlassen worden. Seine damals 71 Jahre alte Ehefrau - selbst an Diabetes erkrankt und schlecht zu Fuß - kümmerte sich um ihn. Zur Unterstützung bekam sie eine Heimhelferin zur Verfügung gestellt, die sechs Mal pro Woche für jeweils eine Stunde vorbeischaute.

Nicht gewünscht

Die 55-Jährige wischte zwar den Boden auf, ging Lebensmittel einkaufen und besorgte Rezepte und Medikamente. Das Zimmer, in dem der Mann lag, betrat sie eigenen Angaben nach aber höchstens zwei Mal. Sowohl der Patient als auch dessen Frau hätten das nicht gewünscht und verhindert, machte sie in der Verhandlung geltend.

Die Anklage legte der Heimhelferin konkret zu Last, nicht für Hilfe gesorgt zu haben, obwohl sie erkennen hätte müssen, dass diese dringend vonnöten war. Erst im November 2016 verständigte die Ehefrau des Patienten die Rettung. Die Sanitäter waren schockiert, als sie den Mann im eigenen eingetrockneten Kot vorfanden. Seine Haut hatte sich aufgrund von langem Liegen in unveränderter Position teilweise vom Rücken gelöst. Im Krankenbett befanden sich teils verschimmelte Essensreste, die Matratze war mit Urin getränkt. Wie ein junger Sanitäter in seinem Einsatzbericht festhielt, war der Geruch in der Zwei-Zimmer-Wohnung derart streng, dass die Helfer nach dem Einsatz ihre Kleidung wechseln mussten.

Pflichten vernachlässigt

"Das war sicher kein einfacher Patient und die Ehefrau hat ihm die Mauer gemacht. Aber gerade in Ihrem Beruf hat man mit überforderten Angehörigen zu tun", bemerkte der Richter in seiner Urteilsbegründung in Richtung der Heimhelferin. Die Angeklagte hätte "zweifellos ihre Pflichten gröblich vernachlässigt".

Der betroffene Patient war auf Veranlassung eines Amtsarztes in ein Krankenhaus gebracht worden. Mittlerweile lebt er in einem Pflegeheim, ist hochdement und nicht mehr vernehmungsfähig. Gegen die Ehefrau und zwei Söhne - einer von ihnen hatte die Eltern täglich, der zweite wöchentlich besucht - war von der Staatsanwaltschaft ebenfalls ermittelt worden. Das gegen die Angehörigen geführte Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.