Es sei bereits vorgekommen, dass Autofahrer diese Sperren eigenmächtig umfahren oder sogar entfernt haben. "Das ist nicht nur unvernünftig und gefährlich, sondern auch strafbar. Diese Sperren müssen jedenfalls ernst genommen werden", warnte ÖAMTC-Juristin Tanja Tretzmüller am Dienstag.

Die Straßenverkehrsordnung sieht sogenannte unaufschiebbare Verkehrsbeschränkungen vor. "Beispielsweise können Mitarbeiter der Straßenaufsicht, des Straßenhalters oder der Feuerwehr bei Elementarereignissen eine besondere Verkehrsregelung erlassen", sagte die ÖAMTC-Juristin. Das können mündliche Anweisungen, aber auch durch entsprechende Verkehrszeichen verhängte Straßensperren sein. Das erfolgt mit der Wirkung, als ob die Maßnahme von der Behörde getroffen worden wäre.

Bis zu 726 Euro Strafe

Wird eine solche Straßensperre missachtet, kann dies mit bis zu 726 Euro Verwaltungsstrafe geahndet werden. Wenn Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs entfernt oder in ihrer Lage verändert werden, drohen Bußgelder bis zu 2.180 Euro. Auch hinsichtlich der eigenen Kaskoversicherung ist Vorsicht geboten. "Zwar sind derartige Fälle noch nicht ausjudiziert, unter Umständen könnte sich die Versicherung im Schadensfall jedoch auf grobe Fahrlässigkeit berufen und sich von der Leistung frei erklären", warnte die ÖAMTC-Juristin.