Wer sein Abo bei Parship nach kurzer Probezeit storniert hat, wurde von dem Singlebörsenbetreiber bisher kräftig zu Kasse gebeten. Dieser Betrag ist völlig überhöht, so der OGH. Parship muss betroffenen Kunden das Geld zurückzahlen.

Die AK Steiermark führte gegen die Singlebörse 30 Einzelklagen durch, weil sie bei einem Vertragsrücktritt einen sehr hohen Wertersatz von einigen Hundert Euro von den Konsumenten verlangt hat. "Wenn Kunden innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss von ihrem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch machen, zahlt Parship nicht den gesamten Mitgliedsbetrag zurück, sondern behält in der Regel einen Großteil als Wertersatz ein. Das wären oft einige hundert Euro", weiß AK-Experte Michael Knizacek. "Die Höhe wird damit begründet, dass Kunden bis zu ihrem Rücktritt vom Vertrag bereits einige Kontakte geknüpft hatten."

OGH untersagt Geschäftspraktik

Parship hat diese hohen „Wertersatz“-Forderungen im Gerichtsverfahren mit einem besonderen Aufwand bei Vertragsabschluss argumentiert, der etwa aufgrund der Erstellung eines Persönlichkeitstests und eines Porträts entstehe. Der Oberste Gerichtshof (OGH) sieht darin aber keinen besonderen Aufwand, weil Persönlichkeitstest und Porträt computergeneriert werden. Auch die garantierten Kontakte sind laut Urteil für die vereinbarte Gesamtleistung nicht maßgebend. Der OGH bestätigt: Die Geschäftspraktik ist rechtswidrig und wird untersagt. Die Datingbörse darf als „Wertersatz“ nur einen zeitlich aliquoten Betrag verlangen – einen Bruchteil vom bisher verrechneten Betrag.

Über 10.000 Euro zurückgeholt

"Alle 30 Verfahren konnten positiv erledigt werden", sagt der Konsumenten-schützer: "In Summe ging es um einen Streitwert von rund 10.500 Euro plus die jeweiligen Gerichts- und Anwaltskosten." Das OGH-Urteil gilt auch rückwirkend: Wer also bereits einen hohen Wertersatz zahlen musste, kann ihn jetzt zurückfordern. Sollte es dabei Probleme geben, hilft die AK Steiermark.