Ein 16-jähriger Bursche, der im vergangenen Mai im Ditteshof in Wien-Döbling ein sieben Jahre altes Mädchen aus der Nachbarschaft getötet haben soll, hat sich am Mittwoch am Straflandesgericht wegen Mordes verantworten müssen. Er bekannte sich schuldig, Stimmen hätten ihm die Bluttat befohlen. Beim Prozess kam es vor allem zum Schlagabtausch zwischen den psychiatrischen Gutachtern.

In den Abendstunden wurde schließlich das Urteil gefällt: 13 Jahre Haft wegen Mordes sowie Einweisung in ein Anstalt für geistig abnorme Verbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Psychiatrische Gutachten widersprachen sich

Im Mittelpunkt der Verhandlung standen die zwei einander widersprechende psychiatrische Gutachten von Peter Hofmann und Werner Gerstl. Während der Erstgutachter Hofmann dem Burschen Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt bescheinigt, geht der Linzer Kinder- und Jugendneuropsychiater Gerstl davon aus, dass eine seit längerem unbehandelte Schizophrenie des Musterschülers handlungsbestimmend war. In diesem Fall wäre der Angeklagte nicht schuldfähig, könnte somit nicht bestraft werden, sondern wäre allenfalls - dies zeitlich unbegrenzt - in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.

Das von der Staatsanwaltschaft geforderte zusätzliche "Obergutachten" wurde von Richter Daniel Rechenmacher abgelehnt. Von der Beiziehung eines weiteren psychiatrischen Sachverständigen sei keine "Verbreiterung der Entscheidungsgrundlagen" zu erwarten, begründete er. Nun müssen die Geschworenen entscheiden, welchem Gutachten sie folgen werden.

Der 16-Jährige habe im vergangenen Mai, als er auf das sieben Jahre alte Mädchen losging, neben erheblichen Zwangsstörungen - einem Kontroll- und Waschzwang mit bis zu 40-maligem Händewaschen am Tag - und einer Neigung zu Selbstüberhöhung eine narzisstisch-schizoide Persönlichkeitsstörung aufgewiesen, erläuterte Hofmann. Die schizophrene Erkrankung habe sich aber erst "im Vorstadium" befunden, betonte er. Die Diskretions- und Dispositionsfähigkeit des Schülers wären nicht aufgehoben gewesen.

Zurechnungsfähig oder nicht?

"Die schizophrene Erkrankung war zum Zeitpunkt der Tat nicht handlungsbestimmend", stellte der langjährige Gerichtsgutachter fest. Dem Burschen hätten allenfalls "Vorläufersymptome" zu schaffen gemacht. Erst mit Ende Juni habe sich "ein Vollbild der Schizophrenie" herausgebildet, was Hofmann auf die Inhaftierung und die damit verbundenen Lebensumstände des Jugendlichen zurückführte. Für den Fall einer anklagekonformen Verurteilung sprach sich der Sachverständige für die zusätzliche Einweisung des Burschen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus.

Dem widersprach sein Kollege Gerstl, der dem Angeklagten im Tatzeitraum Unzurechnungsfähigkeit bescheinigte. Eine innere Stimme hätte den 16-Jährigen "blitzartig überfallen" und ihm "Pack zu!" gesagt. Da habe der Bursch "in einem übermäßigen Aggressionsstau diesen ganz schlimmen Mord begangen".

Gerstl meinte, der Angeklagte habe bereits mit acht oder neun Jahren zu halluzinieren begonnen, wobei er sich bei seinen Ausführungen auf eine eingehende Untersuchung und die dabei getätigten Angaben des 16-Jährigen bezog. Diese Untersuchung fand allerdings fünf Monate nach dem letzten Termin statt, den Hofmann mit dem Angeklagten hatte. "Als er gemerkt hat, dass die Stimmen lauter werden, hat er nachgelesen. Mit zehn Jahren, in Fachbüchern, im Internet", gab Gerstl die Erinnerungen des Angeklagten wieder. Sehr früh sei bei diesem die Vermutung gereift, er leide an Schizophrenie, was er seinen Eltern auch mitgeteilt hätte. Diese hätten das aber nicht wahrhaben wollen.

Stimmen im Kopf

Mit der Zeit hätte sich aber "eine manifeste Form der schizophrenen Erkrankung" entwickelt, bemerkte Gerstl. Zu den imperativen Stimmen wären Erscheinungen, wiederkehrende halluzinatorische Gestalten getreten: "Figuren, die ihm Angst gemacht haben." Ab November oder Dezember 2017 sei das psychopathologische Geschehen gefährlich geworden. Er schließe aus, "dass allein Stress das Vollbild einer Schizophrenie ausgebildet hat, die vorher nicht vorhanden gewesen sein soll", widersprach Gerstl in aller Deutlichkeit der Einschätzung Hofmanns.

"Er ist so schwer krank, dass er nicht weiß, was er tut und nicht Recht von Unrecht unterscheiden kann", meinte auch die Verteidigerin des 16-Jährigen, Liane Hirschbrich. Ihr Mandant sei "psychisch sehr schwer krank", insistierte die Anwältin. Auch dem Geschworenengericht berichtete der 16-Jährige von der Stimme im Kopf, die am Tattag gesagt hat, "dass ich sie würgen soll. Das tat ich auch." Danach sei er weiteren Anweisungen gefolgt, habe ein Messer geholt und zugestochen.

Für die Staatsanwältin steht fest, dass der 16-Jährige das Mädchen "brutal getötet" hat, wie die Anklägerin in ihrem Eingangsplädoyer erläuterte. Ende 2017 hätte der Bursch begonnen, sich mit dem Thema Mord auseinanderzusetzen und sich überlegt, "was die beste Variante wäre". Am 11. Mai 2018 hätten sich die Mordgedanken des Schülers "manifestiert".

Die Siebenjährige, die mit ihrer Familie in derselben Gemeindebau-Anlage lebte, hatte an diesem Tag den Angeklagten und dessen jüngeren Bruder - wie oft zuvor in der Vergangenheit - besucht. Das Mädchen spielte mit dem kleinen Bruder auf der Playstation, der 16-Jährige gab ihr danach ein Eis, ehe er sie - wie die Staatsanwältin ausführte - "mit den Händen am Hals gepackt und gewürgt hat". Die Siebenjährige habe gehustet, der Angeklagte habe darauf "beschlossen, ihr den Hals abzuschneiden", sagte die Staatsanwältin.

Tatort Badezimmer

Daher habe er das Mädchen ins Badezimmer bugsiert, in die Dusche gestellt, aus der Küche ein Messer geholt, das Mädchen mit der linken Hand fixiert und mit der rechten Hand "Sägebewegungen" mit dem Messer ausgeführt. Ein Halsschnitt hätte zum Tod geführt.

Der Prozess begann unter schwersten Sicherheitsvorkehrungen in und um das Straflandesgericht; die Polizei und die Justizwache bezogen mit einem Großaufgebot Stellung. Für das gesamte Landesgericht galt ein absolutes Fotografier- und Filmverbot. Der Vater der getöteten Siebenjährigen saß zuletzt in Südtirol wegen Schlepperei im Gefängnis. Im Juni kehrte er von einem genehmigten Freigang nicht in die Justizanstalt zurück. Es wurde befürchtet, der Mann könne versuchen, zur Verhandlung gegen den 16-Jährigen zu erscheinen.