Zu sieben Jahren unbedingter Freiheitsstrafe wurde eine 62-Jährige in Salzburg nicht rechtskräftig verurteilt. Die Diplomkrankenschwester war angeklagt, weil ihr 73-jähriger Freund gestorben war, nachdem sie ihm im Juni 2017 Schlaftabletten verabreicht hatte. Wie Gerichtssprecher Peter Egger mitteilte, haben die acht Geschworenen die Frage nach Mord zwar einstimmig verneint, die Frau aber ebenso einstimmig wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Jury war sich auch einig, dass sich die Deutsche zudem der Verbrechen der Störung der Totenruhe, des schweren Diebstahls und des gewerbsmäßig schweren Betrugs, dem Vergehen der Urkundenfälschung, der Urkundenunterdrückung und der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel schuldig gemacht hat. Lediglich in einem Betrugsfaktum gab es einen Freispruch. Der Verteidiger der Frau gab nach dem Urteil keine Erklärung ab, der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.

Die 62-Jährige soll im Juni 2017 ihrem Lebensgefährten im Salzburger Flachgau sechs Schlaftabletten verabreicht haben - ihren Aussagen nach, weil ihr die Sexspiele zu viel wurden. Der Mann starb, allerdings konnte die Todesursache wegen der starken Verwesung der Leiche nicht geklärt werden. Weil die Angeklagte in Deutschland wegen Betrugsdelikten gesucht wurde, wollte sie mit der Polizei nichts zu tun haben und versteckte die Leiche in der Tonne. Der Tote wurde erst Ende Juni 2017 entdeckt und die Deutsche festgenommen.

Die Frau war bereits im Mai wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang in Salzburg vor Gericht gestanden. Das Gericht zog damals aber auch einen Mord an dem Pensionisten in Erwägung und fällte ein Unzuständigkeitsurteil. Darum musste sich nun ein Geschworenengericht mit dem Fall befassen.