Im Jahresschnitt werden täglich 100 Fahrzeuge abgeschleppt, in den Sommermonaten 50-60, im Dezember mehr als 200. Dass gerade im Advent Parkplätze Mangelware sind, viele Autofahrer nach endlosem Kreisen die Nerven verlieren und illegal parken, lässt die Kassen der Stadt klingeln: Wer nichts zu verschenken hat, sollte Falschparken unbedingt sein lassen. Mehr als 400 Euro kann die Wiederbeschaffung eines auf einem Behinderten- oder Busparkplatz abgestellten Autos kosten. Daher gleich der ÖAMTC-Tipp: Die teuerste Parkgarage ist deutlich günstiger als jede Abschleppung.

Was kostet wieviel?

Die Abschleppung kostet laut ÖAMTC saftige 264 Euro. Die Gebühr für die Verwahrung des Fahrzeuges am Abschleppplatz der MA 48 in Simmering beträgt 10,- Euro pro Tag. Die Strafe schlägt bei verkehrsbehinderndem Parken in der Regel mit 108 Euro (bis zu 726 Euro bei schweren Vergehen - etwa das Parken auf Behindertenparkplätzen) zu Buche. Wer dann noch sein Auto mit dem Taxi holt, zahlt insgesamt mehr als 400 Euro.

Wo wird besonders gern abgeschleppt?

Besonders abschleppgefährdet sind Autos, die in zweiter Spur, auf Behinderten-Parkplätzen, in Straßenbahn- oder Bushaltestellen, vor Hauseinfahrten oder in Taxizonen abgestellt werden. Auch auf Durchzugsstraßen, wie z.B. dem Gürtel, wird - bei dem in Verkehrspitzenzeiten geltenden Halteverbot - rigoros abgeschleppt.

Achtung bei Anrainerparkplätzen

In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 12 gibt es laut ÖAMTC zusätzlich zu den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze. Diese dürfen für gewöhnlich ausnahmslos 24 Stunden pro Tag sieben Tage die Woche nur von Anrainern mit entsprechendem Parkpickerl sowie von Behinderten mit Ausweis benützt werden. Also auch nicht von Motorrädern und Mopeds! Kosten 36 Euro. Ab 1. Dezember gibt es aber Ausnahmen!

Anrainerparkplätze werden ab 1. Dezember geöffnet

Ab kommenden Samstag (1. Dezember) gelten in Wien neue Regeln für die sogenannten Anwohnerparkplätze - die bisher ausschließlich Bezirksbewohnern zur Verfügung standen. Künftig können unter bestimmten Voraussetzungen auch Betriebe oder soziale Dienste die Flächen nutzen. Die Freude darüber ist bei der Wirtschaftskammer groß, beträchtlich ist aber auch die Kritik, die aus zwei Bezirken kommt.

In Zukunft dürfen die Parkplätze von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr umfassender genützt werden. Voraussetzung dafür sind laut Rathaus eine Ausnahmebewilligung der Abteilung für Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65) und ein Parkchip für Betriebe - sofern deren Betriebssitz im jeweiligen Bezirk liegt.

Die Ausnahme gilt auch für Beherbergungsbetriebe und Kfz-Werkstätten sowie deren Kunden. Allerdings müssten solche Unternehmen eine Tages- oder Wochenpauschalkarte hinter der Windschutzscheibe einlegen, um die Entrichtung der Kurzparkzonengebühr zu belegen. Dies gilt auch für Betriebe, die nicht im jeweiligen Bezirk ansässig sind bzw. für soziale Dienste und Kleintransporteure. Einspurige Fahrzeuge können hingegen weiterhin nicht auf Anrainerplätzen abgestellt werden. Ausgewiesen wird die neue Regelung anhand von Zusatztafeln auf den Verkehrszeichen.

Zufrieden zeigte sich heute nicht nur die Caritas, auch die Wirtschaftskammer lobte die gemeinsam mit Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne) erdachte Lösung. Man habe sich auf die Öffnung geeinigt, da die betreffenden Parkzonen während der Tagesstunden nur gering ausgelastet seien, betonte Wiens Kammerpräsident Walter Ruck. Und er verwies darauf, dass in jenen beiden Bezirken, die sich gegen die Lösung sperren, künftig alle Autofahrer auf den bisherigen Anwohnerparkplätzen parken dürfen, da diese ihre Gültigkeit verlieren.

Betroffen sind davon die Innere Stadt und die Josefstadt. Sie verweigern die Montage der nötigen Zusatztafeln in den reservierten Bereichen nämlich. Allerdings geht man in den betreffenden Bezirksvorstehungen nicht davon aus, dass deswegen die Anrainerparkplätze nicht mehr gültig sind, wie ein Sprecher von City-Bezirksvorsteher Markus Figl (ÖVP) gegenüber der APA bekräftigte. Hier gebe es verschiedene Rechtsmeinungen.

Figl will jedenfalls morgen, Donnerstag, Vassilakou höchstpersönlich besuchen und ihr die Ergebnisse jener Befragung im Bezirk übergeben, die im Jänner 2018 eine klare Ablehnung der Öffnung gebracht hat. Und laut der Josefstädter Bezirksvorsteherin Veronika Mickel (ÖVP) hat inzwischen auch die Volksanwaltschaft ein Prüfverfahren eingeleitet.