Das Bezirksgericht Eferding hat am Donnerstag eine Pflegerin, die im November 2017 einen Heimbewohner zu heiß gebadet hatte, rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1400 Euro verurteilt, berichtete das "Oö. Volksblatt" (Freitagausgabe). Der 69-jährige Bewohner der Betreuungseinrichtung Institut Hartheim war an den Folgen der Brandverletzungen gestorben.

Bereits im August hatte die 53-jährige Frau per Strafverfügung 1200 Euro teilbedingt ausgefasst. Dies sei jedoch der Staatsanwaltschaft Wels zu wenig gewesen, weshalb sie Einspruch einlegte, hieß es im "Oö. Volkblatt" weiter. Das Bezirksgericht erhöhte nun die Strafe auf 1400 Euro, die Hälfte davon bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren. Die Betreuerin nahm das Urteil an, es ist rechtskräftig.

Der tragische Vorfall hatte sich am 14. November 2017 ereignet. Der langjährige Heimbewohner wurde für ein Bad in die Wanne gesetzt. Die seit 20 Jahren für ihn mitzuständige Pflegerin drehte aus Versehen zu heißes Wasser auf. Sie verließ den Raum und widmete sich anderen Klienten. Die Tür zum Bad ließ sie offen. Dadurch hörte sie die Hilfe-Rufe des 69-Jährigen und wurde auf den Unfall aufmerksam. Sie leistete Erste Hilfe, alarmierte ihre Kollegen, den Arzt und die Rettung. Der Verletzte wurde ins Krankenhaus eingeliefert, wo er wenig später an Komplikationen, die sich in Folge der Verbrühungen eingestellt hatten, starb.

Um derartige Unglücke künftig zu vermeiden, wurden die Wasserhähne im Institut Hartheim getauscht. "Sie sind nun überall mit Temperatursperren versehen, damit so etwas - zumindest in Hartheim - nicht mehr vorkommen kann", wird der Rechtsanwalt der Pflegerin in dem Zeitungsbericht zitiert.