In der Causa rund um das Pflegeheim Kirchstetten im Bezirk St. Pölten-Land liegt das Gutachten zu den beiden Leichen vor, die im Vorjahr auf Friedhöfen in NÖ und Wien exhumiert wurden. Bei den Untersuchungen sei ein entwässernd wirkendes Arzneimittel festgestellt worden, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, Karl Wurzer, am Sonntag einen Bericht der Tageszeitung "Kurier".

Untersucht wurden die Leichen von zwei Heimbewohnerinnen, die 2015 bzw. 2016 verstorben waren. Die blutdrucksenkende und damit den Kreislauf schwächende Wirkung eines entwässernden Medikaments könnte "den Todeseintritt (...) erheblich begünstigt haben", stellte der Gutachter laut der Tageszeitung fest, zumal dieses Präparat einer der Frauen in den Monaten vor ihrem Tod nicht verordnet worden sei.

Verdachts des Quälens

Wurzer meinte dazu, dass noch erhoben werden müsse, ob die Arznei verordnet wurde bzw. ob diese verordnungspflichtig war und welche Menge verabreicht wurde. Er bestätigte jedoch, dass die medizinische Dokumentation Mängel aufwies. Laut "Kurier" endeten die Pflegeberichte bei einer der Frauen 17 Tage vor ihrem Tod.

Der Staatsanwalt betonte, dass weiterhin nicht von einem Tötungsvorsatz ausgegangen werde. Es werde nach wie vor primär wegen des Verdachts des Quälens von wehrlosen Personen - Paragraf 92 - und in Folge wegen des Verdachts der Körperverletzung ermittelt. Als nächster Schritt sei die Einvernahme von Zeugen der Tathandlungen vorgesehen.

Außerdem werde überlegt, ob allenfalls weitere Exhumierungen von anderen möglichen Opfern notwendig seien. Denkbar sei auch, nur Proben von Haaren und Fingernägeln zu entnehmen und einer Untersuchung zuzuführen. "Das kann noch Inhalt weiterer Ermittlungsschritte sein", so Wurzer.

Die Erhebungen richten sich gegen fünf ehemalige Pflegekräfte des Heims. Die Causa war im Oktober 2016 angezeigt worden, die Pflegekräfte leugneten die Vorwürfe. Im September des Vorjahres wurde bekannt, dass zwei von den Verdächtigen in der Folge in einer Pflegeeinrichtung in Wien tätig waren. Dies sorgte neben deren kurzfristiger Festnahme für Diskussionen um die rechtlichen Möglichkeiten eines vorläufigen Berufsverbots.