Wegen Mordes an seinem 51-jährigen Vater und Mordversuchs an seiner Mutter muss sich seit Mittwochvormittag ein 15-Jähriger vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Er soll Ende September 2017 seinen schlafenden Vater mit einem Messer getötet und seine Mutter schwer verletzt haben. Vor Gericht konnte sich der Jugendliche die Tat nicht erklären, er könne sich nur an Bruchstücke erinnern.

Der damals 14-Jährige soll in der Tatnacht in seinem Elternhaus in Götzis im Bezirk Feldkirch gegen 0.00 Uhr auf seinen im Wohnzimmer schlafenden Vater losgegangen sein und ihm mit einem 20 Zentimeter langen Messer drei wuchtige Stiche in den Bauch versetzt haben. Die Verletzungen waren so schwer, dass der 51-Jährige wenig später im Landeskrankenhaus Feldkirch an dem damit verbundenen Blutverlust verstarb. Wegen des Tumults wurde die damals 52-jährige Mutter im Schlafzimmer wach und eilte ins Wohnzimmer. Als sie versuchte, den Sohn vom Vater wegzuziehen, attackierte der 14-Jährige auch sie und verletzte die Frau mit drei Messerstichen in den Rücken schwer. Anschließend schnitt sich der Bub mit der Tatwaffe selbst zweimal in den Hals. Seine Verletzungen waren allerdings nicht schwer. Der Messerattacke war laut Polizei kein Streit vorausgegangen.

Tötungsfantasien

Von der Verteidigung wurde der 15-Jährige als nach außen hin völlig unauffällig beschrieben. Der Bub sei ein "ganz normaler" HAK-Schüler gewesen, mit ihm habe es nur die für das Alter üblichen Diskussionen über Ausgehzeiten, Kleidung und andere Kleinigkeiten gegeben. Allerdings berichtete der Jugendliche seinen Ärzten im auf Psychiatrie spezialisierten Landeskrankenhaus Rankweil, in das er kurz nach der Tat eingeliefert worden war, von Tötungsfantasien. Bereits zwei Jahre vor der Tat hätten ihn Ideen verfolgt, mehrere Menschen zu töten. Gegenüber Serienmördern hegte er eine gewisse Bewunderung und träumte davon, Menschen tot zu prügeln oder ihnen die Kehlen aufzuschlitzen. Konkrete Personen habe er sich jedoch nicht vorgestellt, auch erzählt habe er niemanden davon.

Zudem habe der Jugendliche unter gewissen Zwängen gelitten. Gegenüber dem Psychiater gab er an, er habe Unordnung sofort in Ordnung bringen müssen. Sei ihm das nicht gelungen, habe er unter Kopfschmerzen und Unruhe gelitten. Vor Gericht konnte sich der Jugendliche den Hergang in der Tatnacht nicht erklären. Er könne sich an kaum etwas erinnern, sagte er am Vormittag aus. Die Tatwaffe bezeichnete er als "furchterregend". Vor allem die Attacke auf die Mutter stelle ihn vor ein Rätsel. Vor dem schlafenden Vater mit einem Messer gestanden zu haben, könne er sich zumindest erinnern, gab der Bub unter Tränen zu.

Unzurechnungsfähig?

Verteidigerin Astrid Nagel glaubt fest an die Unzurechnungsfähigkeit ihres Mandanten. Der Mutter des Jugendlichen sei bereits vor der Tat der leere Blick ihres Sohnes aufgefallen. Diesen habe er auch in der Tatnacht gehabt, berichtete die Verteidigerin. Auf die Frage der Mutter, was denn hier passiert sei, habe der Jugendliche gemurmelt: "Er hat es mir befohlen."

Die beiden psychiatrischen Gutachter beschreiben den heute 15-Jährigen laut Staatsanwalt allerdings als zurechnungsfähig, wenn auch nur eingeschränkt. Sie bescheinigten dem Buben eine Persönlichkeitsentwicklungsstörung, eine geistig-seelische Abnormität habe aber nicht festgestellt werden können. Die Anklage sah deshalb keinen Grund für die Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher. Am Nachmittag sollten unter anderem noch drei Gutachter sowie die Mutter und der Bruder des Angeklagten vor Gericht aussagen.