Die ehemalige Grüne Abgeordnete Sigrid Maurer hat sich am Dienstag wegen übler Nachrede und Kreditschädigung vor Gericht verantworten müssen. Sie wurde von einem Wiener Biergeschäft-Besitzer privat geklagt, weil sie ihn beschuldigt hatte, ihr obszöne Nachrichten geschrieben zu haben. Maurer bekannte sich nicht schuldig.

Am 30. Mai veröffentlichte Maurer über Facebook und Twitter, dass sie tags zuvor vom Besitzer eines Craft Beer-Geschäftes über den Facebook-Nachrichtendienst Messenger obszöne Nachrichten bekommen habe. "Gestern hat er mich da blöd angeredet und mir diese Nachrichten geschickt", berichtete Maurer und veröffentlichte einen Screenshot der Botschaft mit eindeutig sexuell anzüglichen Inhalten. Der Lokalbesitzer distanzierte sich daraufhin davon, der Verfasser der Nachrichten zu sein, und klagte Maurer.

"Dreckige kleine Bitch"

Klage von Lokalbesitzer: Prozess gegen Ex-Grüne Maurer

Maurer, die in der Nähe des Geschäftes wohnt, muss an dem Lokal oft vorbei, um in die Arbeit zu gehen. Laut ihrer Anwältin Maria Windhager würden dort auf dem sehr engen Gehsteig immer wieder Männer stehen, an denen sie vorbei müsse. Die ehemalige Politikerin sei dort begafft, blöd angeschaut und angeredet worden. "Sie sagten: 'He, da drinnen wird grad' ein Pool gebaut'", sagte Maurer bei ihrer Befragung durch Richter Stefan Apostol. Auf die Antwort: "Was geht mich das an?", meinte einer der Männer laut Maurer: "Ja, dann kannst du dort schwimmen im Bikini."

Als sie im Büro ankam, sah sie zwei obszöne Nachrichten, die über den Messenger-Dienst des Facebook-Accounts des Biergeschäftes abgeschickt worden waren. Darin stand eingangs: "Hallo, du bist heute bei mir beim Geschäft vorbeigegangen und hast meinen Schwanz angeguckt als wolltest du ihn essen." Nach zwölf Minuten eine weitere Nachricht, in der Maurer als "dreckige kleine Bitch" bezeichnet wurde.

"Ich wollte mir das nicht gefallen lassen", sagte die Angeklagte. Nachdem sie in Absprache mit befreundeten Juristen zu dem Schluss gekommen war, dass diese Nachrichten für den Verfasser sonst keine Konsequenzen bedeuten würden, machte sie die Meldungen und die Identität des Absenders öffentlich. "Ich hatte keine andere Möglichkeit, mich zu wehren." Auf die Frage des Richters, ob sie das bereue, meinte Maurer: "Nein, wir leben im Jahr 2018."

Täter-Opfer-Umkehr

Ihre Mandantin sei eine engagierte Feministin, die heikle Themen anspreche. In dieser Eigenschaft habe sie diesen mutigen Schritt gewagt und habe die Nachricht veröffentlicht, betonte Windhager. Der Prozess nun sei ein "einzigartiger Fall von Täter-Opfer-Umkehr".

Die Ex-Grüne ist "zu 100 Prozent" davon überzeugt, dass es sich beim Privatankläger um den Verfasser der Nachrichten handelt. Denn die Werbepostings auf seiner Facebook-Seite, die obszönen Nachrichten sowie das daraufhin verfasste Posting, worin sich der 40-Jährige von den sexistischen Inhalten distanzierte, haben die gleichen Interpunktionsfehler aufgewiesen.

Wer war am Computer?

Der Privatankläger, der sich dem Verfahren mit 20.000 Euro anschloss und nun von Andreas Reichenbach vertreten wurde, beteuerte vor Gericht, diese Nachrichten nicht verfasst zu haben. "Ich hab's nicht geschrieben", er habe Maurer nicht einmal gekannt, weder von ihrer politischen Karriere noch durch das Vorbeigehen an seinem Geschäft. Er sagte, dass auch Kunden theoretisch seinen Computer, der sich auf einem Pult befand, nutzen hätten können. Am Dienstag berichtete er nun auch von einem "älteren Herren mit schütterem Haar", der Kunden bedient hätte, wie ihm eine Frau berichtete. Er würde bis zu 15 Mal am Tag sein Geschäft verlassen, um etwa ins Lager oder zum nahe gelegenen Supermarkt zu gehen. "Was hat der Mann dort gemacht", fragte Richter Apostol. "Das frag' ich mich auch." Der Richter: "Dann müsste der ominöse Glatzkopf zwölf Minuten in dem Geschäft gewesen sein." Denn dies sei die Zeitspanne zwischen den beiden Nachrichten.

Auch auf die fehlerhafte Interpunktion in den Postings und Nachrichten wurde der 40-Jährige angesprochen. "Was haben Sie in Deutsch gehabt? Wo haben Sie Interpunktion gelernt?", fragte Apostol. "Was ist das?", wollte der Lokalinhaber wissen. "Das ist das, was Sie nicht können", meinte der Richter. Apostol machte den 40-Jährigen darauf aufmerksam, dass er unter Wahrheitspflicht stehe und wenn es zu weit geht, "könnte ich Sie heute direkt verhaften". Für falsche Beweisaussage würden dem Mann bis zu drei Jahren Haft drohen.

Der Richter verlangte von dem Privatankläger, die Abrechnungen des Umsatzes in seinem Geschäft aus den Monaten nach dem Vorfall herbeizuschaffen, um zu beweisen, dass er eine Erwerbsminderung erlitten hatte, die die verlangten 20.000 Euro rechtfertigen würden. "Wenn Sie 20.000 Euro angeben und das nicht stimmt, kommt man auch ganz schnell in die Straffälligkeit", meinte Apostol. Der Unternehmer gab an, dass er expandieren wollte, aber im Sommer zwei Franchisepartner abgesprungen sind.

Verhandlung auf Oktober vertagt

Die Verhandlung gegen die ehemalige Grüne Politikerin Sigrid Maurer ist am frühen Nachmittag zwecks Zeugenladung auf 9. Oktober vertagt worden. Zudem muss der Privatankläger einen Einzelgesprächsnachweis des Handys seiner Lebensgefährtin vorweisen, um zu beweisen, dass er zum Zeitpunkt, als die obszönen Nachrichten verschickt worden sind, gerade telefoniert hat.

Der Craft Beer-Unternehmer muss auch den Bankomatenkassenauszug des Geschäftes dem Gericht zur Ansicht bringen, um die prolongierte Erwerbsminderung zu beweisen.