Österreichs Brücken werden alle sechs Jahre einer Hauptprüfung unterzogen. Diese ist durch die RVS geregelt, die Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen, und sieht auch eine Kontrolle vor, die mindestens alles zwei Jahre erfolgt. Eine laufende Überwachung ist ebenfalls vorgesehen, bei der Asfinag täglich. Ebenso prüfen Straßen-und Brückenmeister jedes Brückenbauwerk alle vier Monate.

Dabei werden auffällige Veränderungen im Erhaltungszustand detailliert erfasst und auf Beschädigungen an Leitelementen, feuchte Stellen sowie Schwingungsverhalten überprüft. Alle zwei Jahre erfolgt ein Kontrolle durch geschultes Fachpersonal. Alle sechs Jahre gibt es dann eine Hauptprüfung durch sachkundige Ingenieure, die mehrere Tage dauern kann. In diesem Verfahren wird eine detaillierte Checkliste abgearbeitet und alles mit Fotos dokumentiert. Die Kontrolleure fertigen Protokolle an, in denen etwaiger Rost im Tragwerk ebenso erfasst wird wie die Dichte des Betons und das Schwingungsverhalten der Konstruktion.

Nach Elementarereignissen wie etwa bei Hochwasser, wird auch außerplanmäßig kontrolliert, denn Brückenpfeiler können bei Überschwemmungen binnen weniger Tage gleich um mehrere Meter unterwaschen werden. Zusätzliche Sonderprüfungen sind immer dann durchzuführen, wenn Schäden festgestellt oder durch äußere Anzeichen vermutet werden.

Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) verwies in einer Aussendung auf die Sicherheitsmaßnahmen bei den 5.000 Brücken am österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetz, die einem strengen Prüfzyklus unterzogen werden. Im Rahmen des Streckendienstes finde täglich eine Sichtkontrolle durch die Mitarbeiter der Asfinag-Autobahnmeistereien statt. Alle zwei Jahre prüfe das Team des Asfinag-Erhaltungsmanagements die Brückenbauwerke. Alle sechs Jahre werden externe Ziviltechniker mit einer Kontrolle beauftragt.