Ein Zeitungszusteller, der am 22. Dezember 2017 in Wien-Favoriten in seinem Lieferwagen ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt haben soll, ist am Montag am Landesgericht für Strafsachen zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Darüber hinaus wurde ihm eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 13.200 Euro auferlegt.

Unmittelbar nach der Urteilsverkündung wurde der aufgrund einer fragwürdigen Entscheidung des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) bis zuletzt auf freiem Fuß befindliche Mann festgenommen. Richter Stefan Apostol verhängte über den gebürtigen Inder noch im Gerichtssaal wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr die U-Haft. Der 25-Jährige wurde von drei Polizisten, die sich vor der Urteilsverkündung vor dem Verhandlungssaal postiert hatten, abgeführt. Unmittelbar danach riss sich der Verurteilte los, als er vom Gerichtsgebäude in die unmittelbar daneben befindliche Justizanstalt Josefstadt gebracht werden sollte.

Der Sprecher der Wiener Landespolizeidirektion, Paul Eidenberger, bestätigte den Zwischenfall. "Der Mann hat sich plötzlich losgerissen, konnte aber überwältigt werden." Ein Passant soll dabei den Beamten eine tatkräftige Hilfe gewesen sein, indem er dem Flüchtenden auf der Wickenburggasse ein Bein stellte. Der mutmaßliche Vergewaltiger befindet sich mittlerweile in der Justizanstalt. Vermutlich wird die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt einleiten.

"Keinerlei Reue gezeigt"

"Das Beweisverfahren hat eindeutig ergeben, dass sich der Sachverhalt so zugetragen hat, wie das Opfer ihn der Polizei geschildert hat", hielt Richter Apostol zuvor in der Urteilsbegründung fest. Die Verantwortung des Angeklagten bezeichnete Apostol als Schutzbehauptung: "Das stimmt alles nicht."

Bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren erschienen dem Schöffensenat zwölf Jahre schuld- und tatangemessen. Mildernd wurde die bisherige Unbescholtenheit des Inders berücksichtigt, erschwerend war demgegenüber, "dass Sie keinerlei Reue gezeigt haben", wie der Richter darlegte. Außerdem nutzte der Zeitungszusteller nach Ansicht des Gerichts "die Wehrlosigkeit des alkoholisierten Opfers aus", wie der Vorsitzende bemerkte.

"Das ist ein besonders schwerer Fall. Sie haben das Leben und die weitere Existenz des Opfers zerstört", hielt der Richter fest. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Nikolaus Rast meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Staatsanwältin Gabriele Müller-Dachler gab vorerst keine Erklärung ab.